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Briner Peter · Ständerat · 2005-06-01

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-01

Wortprotokoll

Unter den Schwerpunkten der Geschäftsführung des Bundesrates figuriert die Förderung des Wachstums an erster Stelle. Das war für uns in der GPK Grund genug, uns diesem Thema auch speziell zu widmen.

Die Debatte über die Wachstumsschwäche der Schweiz wird in letzter Zeit kontrovers geführt. Unbestritten ist jedoch, dass unsere Volkswirtschaft ihr Wachstumspotenzial nicht ausschöpft. Unsere Leistung müsste deutlich besser sein. Im Urteil kompetenter Ökonomen und aus Sicht der Wirtschaft und der OECD ist klar, dass rasche und ehrgeizige Strukturreformen notwendig sind, damit wieder mehr Wachstum und neue Arbeitsplätze in diesem Land generiert werden. Genau diese Orientierung hat sich der Bundesrat am Anfang der laufenden Legislaturperiode zu Eigen gemacht, als er am 18. Februar 2004 ein Massnahmenpaket zur Förderung des Wachstums beschlossen hat. So begrüssenswert diese Initiative an sich war, eine Aufbruchstimmung vermochte dieses Massnahmenpaket zur Wachstumspolitik nicht zu erzeugen.

In diesem Wachstumspaket werden sechs Ziele angestrebt: mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt, weitere Integration in die Weltwirtschaft, die Begrenzung der Fiskallast, die Aufrechterhaltung einer hohen Erwerbsquote, die Sicherung eines wettbewerbsfähigen Bildungssystems und schliesslich die wachstumsfördernde Ausgestaltung des Wirtschaftsrechtes.

Das bundesrätliche Gesamtpaket umfasst siebzehn Massnahmen, von denen sieben bereits 2004 vorgelegt wurden. Es handelt sich dabei um die Revision des Binnenmarktgesetzes, die Botschaften zur Revision des KVG, die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU auf die neuen Mitgliedstaaten, das Entlastungsprogramm 2004, verschiedene Änderungen des Obligationenrechtes mit dem Ziel von mehr Transparenz und einer Verbesserung bei der Unternehmensführung, die Vernehmlassung - aber noch nicht die Botschaft - zur Änderung des Invalidenversicherungsgesetzes und die Botschaft zur Revision des Elektrizitätsgesetzes und zum neuen Stromversorgungsgesetz.

Jetzt kann man argumentieren, dass diese Massnahmen eigentlich nur reaktiver Natur seien, also Hausaufgaben, die ohnehin anstehen. Immerhin hat aber der Bundesrat damit seine eigenen Vorgaben eingehalten. Noch auf der Warteliste ist die für das Wachstum entscheidende Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II, bei der verschiedene Interessen, auch die der Kantone, aufeinander abzustimmen sind. Die Reform muss aber am Schluss so ausgestaltet werden, dass sie der Wachstumszielsetzung auch gerecht wird. Weitere angekündigte Massnahmen für das laufende Jahr und die kommenden Jahre im Rahmen dieses Wachstumspaketes werden die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips mit der EU, die neuen Horizonte auch in der Landwirtschaftspolitik und mit der WTO sein.

In der GPK interessierte uns natürlich, ob es auch Instrumente gäbe, um die Wirkung der einzelnen Massnahmen zu messen und diese damit zu gewichten. Ich will es kurz machen: Wir mussten einsehen, dass eine solche Forderung kurzfristig angesichts des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen unverhältnismässig wäre. Strukturelle Gegebenheiten und konjunkturelle Schwankungen müssten bei einer solchen Bemessung berücksichtigt und neutralisiert werden. Diese Punkte, eben Strukturen und Konjunktur, überwiegen die Effekte einzelner Massnahmen unter Umständen. Die konkreten Auswirkungen auf das Bruttoinlandprodukt feststellen zu wollen wäre auch trügerisch, weil sich da die Bemessungsgrundlage - also eben das BIP - ja auch ständig bewegt. Vielmehr - das war dann die Meinung am Schluss - sollten die einzelnen Massnahmen als Mosaiksteine gewertet werden und zusammen zum gewünschten Wachstum führen, was bisher allerdings auch noch nicht erkennbar ist.

Die letzten Jahre waren für unsere Volkswirtschaft alles andere als berauschend. Die Vorschläge des Bundesrates für mehr Wachstum wurden von den Wirtschaftskreisen als zu zögerlich oder gar mutlos beurteilt. Im Konkreten ist jedoch auch auf Widersprüchlichkeiten hinzuweisen, etwa dann, wenn durch mehr Wettbewerb - Stichwort Cassis de Dijon - die eigene Branche betroffen ist. Der Bundesrat sollte deshalb in diesem Umfeld seine wachstums- und reformpolitische Agenda konsequenter vertreten. Wachstum an sich ist kein Selbstzweck, mehr Wachstum brauchen wir jedoch, um unsere Sozialwerke zu finanzieren, unsere Arbeitsplätze und unseren Wohlstand zu erhalten. Die bundesrätlichen Vorschläge zur Revision des Binnenmarktgesetzes und das Entlastungsprogramm 2004 mögen Lichtblicke dafür sein. Weitere wichtige Programmteile sind auch Bildung, Forschung und die offenen Märkte. Auch wenn vieles noch nicht so ist, wie wir es gerne hätten, sollten wir aufpassen, nicht in Schwarzmalerei zu verfallen. Vielmehr sollten wir die nun vorliegenden und die noch kommenden Vorschläge des Bundesrates zur raschen Umsetzung bringen. In den meisten Bereichen steht uns nämlich der parlamentarische Reifetest erst noch bevor. Die bundesrätlichen Vorschläge zu kritisieren ist das eine, sie aber dann noch zu verwässern, das wäre dann eben das andere. Andere Länder und Volkswirtschaften haben uns vorgemacht, wie Stagnation und Abkoppelung vom globalen Wachstum überwunden werden können. Ich meine, wir sollten uns an ihnen ein Beispiel nehmen.