Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-06-02
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-02
Wortprotokoll
Ich äussere mich zuerst zu meiner Interpellation und möchte gleich anschliessend auch noch etwas zur Motion Hess Hans sagen.
Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort auf meine Interpellation. Ich muss gleichzeitig aber leider auch festhalten, dass ich vom Inhalt der bundesrätlichen Antwort doch sehr enttäuscht bin. Enttäuscht bin ich über den doch eher mageren Informationswert der Antwort - ich habe mir konkretere Aussagen erhofft. Ich werde dann im Zusammenhang mit der Motion Hess Hans noch ausführen, dass ich dem Abbau von technischen Handelshemmnissen positiv gegenüberstehe.
Meine Interpellation habe ich eingereicht, weil es mir wichtig scheint, dass wir uns möglichst rasch konkrete Vorstellungen darüber machen können, worum es sich hier eigentlich handelt und welches die konkreten Auswirkungen sind. Die Ängste sind nämlich beträchtlich, und da müsste es auch im Interesse des Bundesrates sein, dass er die Dinge beim Namen nennen kann.
Auf meine beiden ersten Fragen gibt der Bundesrat eigentlich überhaupt keine Antwort. Die Wettbewerbskommission hat schon im vergangenen Dezember bei verschiedensten Verbänden und Unternehmen detaillierte Umfragen gestartet. Ich hätte mir gewünscht, dass man nun zum Beispiel im Internet zu publizieren beginnt, wo diese Unterschiede sind und worauf sie beruhen. Es ist mir klar, dass solche Listen dauernd ergänzt werden müssen. Aber diese Vorarbeit musste ja schliesslich auch geleistet werden, damit der Bundesrat die Motion Hess Hans überhaupt seriös beantworten konnte. Folglich hätte er diese Informationen auch schon öffentlich zugänglich machen können.
Auch die Antwort auf die dritte Frage ist enttäuschend. Es darf doch immerhin als bekannt vorausgesetzt werden, dass die EU bei jedem Marktöffnungsschritt, den sie in den letzten Jahren und Jahrzehnten gemacht hat, stets auch das Konsumentenrecht angepasst hat. Nicht weil man in der EU generell konsumentenfreundlicher wäre, sondern aus ganz pragmatischen Gründen: Die Konsumenten bewegen sich auf einem offenen Markt nur, wenn sie auf eine gute rechtliche Absicherung zählen können. Gerade mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der EU war klar, dass es parallel dazu die Produktesicherheitsrichtlinie braucht. Diese regelt horizontal sämtliche Produkte und besagt, dass eben nur sichere Produkte auf den Markt kommen dürfen. Ebenfalls parallel zur Marktöffnung und zur gegenseitigen Zulassung von Produkten und Konsumgütern hat die EU die sogenannte AGB-Richtlinie erlassen. Dadurch werden Konsumentinnen und Konsumenten geschützt, wenn das Kleingedruckte in Verträgen einseitig zu ihren Ungunsten ausfällt.
Um nur einmal bei diesen beiden Beispielen zu bleiben: Beide sind in der Schweiz nicht umgesetzt. Ich habe in meiner Interpellation noch weitere Differenzen zwischen dem schweizerischen und dem europäischen Konsumentenrecht aufgezählt. Wenn wir also EU-kompatibel sein wollen und davon ausgehen, dass der EU-Markt den Schweizer Konsumentinnen zuzumuten ist, dann können wir auch davon ausgehen, dass das europäische Konsumentenrecht der Schweizer Wirtschaft und der Schweizer Politik zuzumuten ist. Ich erwarte hier mehr Engagement vonseiten des Bundesrates, ich habe wenig Verständnis für seine Zurückhaltung.
Ich komme nun noch zur Motion Hess Hans: Ich bin Herrn Hess für diesen Vorstoss dankbar. Er greift damit ein Problem auf, das uns in der letzten Zeit beschäftigt hat, nämlich die negativen Auswirkungen von Schweizer Sondervorschriften. Dort, wo hohe Preise auf eine bessere Qualität, auf mehr Sicherheit, auf anständige Löhne oder auf besondere gesellschaftliche Ansprüche zurückgehen, sind sie meines Erachtens durchaus akzeptierbar. Heute müssen wir uns aber bewusst sein, dass die Schweiz auf dem Waren- und Konsumgütermarkt in den meisten Fällen keine Besonderheit mehr ist. Das Zusammenwachsen des europäischen Marktes und die Globalisierung haben den Waren- und Konsumgütermarkt international wesentlich vereinheitlicht und standardisiert. Wir merken das z. B. bei den Konsumentenorganisationen beim Durchführen von internationalen Tests; die Schweiz muss in der Regel keine Sonderprodukte mehr beifügen. Wir konsumieren heute also in sehr vielen Fällen mit dem Ausland identische Produkte, oft mit dem einzigen Unterschied, dass sie bei uns eine andere Verpackung haben und auf jeden Fall massiv teurer sind. Deshalb ist es richtig, dass wir uns die Frage stellen, ob und in welchen Bereichen die technischen Vorschriften, welche zu Handelshemmnissen führen und den Schweizer Markt von den übrigen Märkten abschotten, noch gerechtfertigt sind.
Ich nenne Ihnen ein paar Beispiele, bei denen die unterschiedlichen Normen oder Vorschriften aus meiner Sicht nicht mehr zu rechtfertigen sind, weil sie die Produkte verteuern, ohne dass die Konsumentinnen oder die Wirtschaft davon einen Nutzen hätten. In der Schweiz darf der Begriff "Sahne" nicht verwendet werden, sondern nur der Begriff "Rahm". Das heisst, Produkte, die den Begriff "Sahne" tragen, müssen, wenn sie in die Schweiz kommen, neu beschriftet oder verpackt werden. Bei Red Bull muss die Inhaltsangabe in der EU in Prozenten erfolgen, in der Schweiz in Milligramm pro hundert Milliliter. Das Getränk muss deshalb für die Schweiz separat abgefüllt werden. Joghurt muss in der Schweiz mindestens 10 Millionen Kolonien bildende Einheiten pro Gramm enthalten, das gilt auch, wenn das Joghurt einem anderen Lebensmittel zugesetzt wird. Die EU kennt diese Vorschrift nicht; auch diese Lebensmittel müssen für die Schweiz separat verpackt werden.
Ich werde noch ein paar andere Beispiele erwähnen: Auf der Glacetorte mit Kirsch muss in der Schweiz der Hinweis "alkoholhaltig" stehen. In der EU ziehen die Konsumentinnen selber den Schluss, dass eine Glacetorte mit Kirsch alkoholhaltig ist. Es gibt auch im Near-Food- und im Non-Food-Bereich zahlreiche Beispiele, wo Schweizer Vorschriften zu einer Verteuerung der Produkte führen, ohne Gegenwert für die Konsumenten. Dass die Schweiz ein anderes Steckersystem hat, ist z. B. auch nicht im Interesse der Schweizer Konsumenten, sondern allenfalls jener, die Produkte für die Schweiz gesondert herstellen und dafür einen massiv höheren Preis verlangen. Für die Zulassung von bestimmten Brandschutzprodukten wird in der Schweiz ein separates Gutachten verlangt usw. Ich könnte Ihnen noch viele Beispiele aufzählen; ich möchte Sie damit nicht weiter behelligen.
Unter den zahlreichen unterschiedlichen Regulierungen in der Schweiz und in Europa gibt es aber auch ein paar wenige, deren Beibehaltung durchaus Sinn macht. Es wäre z. B. kaum zu verantworten, die Errungenschaften der Schweizer Landwirtschaft im Bereich Ökologie und Tierschutz leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Doch für solche Bereiche - auch der Motionär hat das erwähnt - sieht das THG Ausnahmemöglichkeiten vor, und auch in der EU werden ja solche Ausnahmen gemacht und zugelassen. Das darf uns und vor allem den Bundesrat aber nicht daran hindern, alles daranzusetzen, den Abbau von technischen Handelshemmnissen nun zügig an die Hand zu nehmen.
Im Vorfeld der heutigen Diskussion wurde von verschiedener Seite eingebracht, dass die Schweiz die EU-Vorschriften keinesfalls einseitig übernehmen dürfe, sondern dass die Anerkennung zwingend gegenseitig sein müsse. Ich halte eine solche Forderung für ein Rückzugsgefecht bzw. für ein Abwehrmanöver, und zwar von jener Seite, die ihre Pfründen verteidigen will. Vor allem müssen wir uns aber auch bewusst sein, dass die Harmonisierungen der EU dauernd fortschreiten und sich verändern. Worüber wollen wir also mit der EU verhandeln? Über die Harmonisierungsschritte von vorgestern? Es ist eine Realität, dass die Schweiz in Europa politisch zwar abseits steht, wirtschaftlich aber eigentlich voll integriert ist, und vor allem, dass wir auf diese Integration angewiesen sind. Deshalb sollten wir uns nichts vormachen. Die Schweiz muss zwar immer wieder auf Marktzugang und Gegenseitigkeit pochen. Aber wir müssen uns auch unseren [PAGE 484] eigenen Weg bahnen. Auf diesem Weg sollten wir uns nicht noch selber Steine in den Weg legen.
Der Bundesrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass er die Motion Hess Hans in erster Linie in jenen Bereichen anwenden will, wo die Vorschriften nicht oder nur unvollständig harmonisiert sind. Ich möchte diese Einschränkung nicht schon jetzt vornehmen, und ich gehe davon aus - und wir haben es gehört -, dass der Motionär das auch so sieht. Denn es ist bekannt, dass es auch in den harmonisierten Bereichen Möglichkeiten gibt - und solche werden auch angewendet -, um den Zugang zu behindern. So wird für bestimmte Produkte ein Originalherstellungszeugnis gefordert, eine bürokratische Schikane.
Wenn wir den Zugang erleichtern wollen, dann müssen wir auch hier gegen Behinderungen ankämpfen und dürfen diese Bereiche folglich nicht schon von vornherein ausnehmen. Selbstverständlich müssen wir uns darüber Gedanken machen, was es für den Schweizer Hersteller bedeutet, wenn EU-Regeln in der Schweiz akzeptiert werden. Dann muss selbstverständlich auch der Schweizer Produzent nach diesen Regeln produzieren dürfen.
Ich habe bis heute keine verlässlichen Aussagen dazu erhalten, ob ein Schweizer Produzent, der ein nach EU-Vorschriften produziertes Gut in einem EU-Land rechtmässig in Verkehr bringt, von dort aus nicht auch gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in die anderen Länder exportieren darf. Diese Frage muss selbstverständlich geklärt werden, denn sie ist für die Schweizer Hersteller wichtig.
Ich bitte Sie also, die Motion Hess Hans anzunehmen, und ich bitte vor allem den Bundesrat um eine zügige Umsetzung.