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David Eugen · Ständerat · 2005-06-02

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-02

Wortprotokoll

Der Antrag lag auch in der Kommission vor, und es ist mit 7 zu 3 Stimmen zugunsten der Fassung des Bundesrates und gegen die Fassung des Nationalrates bzw. gegen diesen Antrag entschieden worden. Diese Stellungnahme erfolgte nicht aus der Überlegung, dass die Kommission gegen eine angemessene Vertretung beider Geschlechter in diesem Rat ist; nur war sie der Meinung, dass dieser Grundsatz heute vom Bundesrat, der hier angesprochen ist, grundsätzlich beachtet wird. Es gehört zu seiner täglichen Geschäftspolitik, dass er Diskriminierungen nach Geschlecht vermeidet. Wir müssen [PAGE 479] das dem Bundesrat eigentlich nicht per Gesetz sagen, sondern er muss diese Nichtdiskriminierungsregel eigentlich in der täglichen Praxis, wenn er wählt, wahrnehmen.

Allerdings sind wir auch der Meinung - und das kommt dann in Artikel 24 -, dass bezüglich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates bestimmte Vorgaben gemacht werden sollen, die sich aber eher auf die Geschäftstätigkeit dieser Versicherung beziehen und nicht auf die Frage der Verteilung der Geschlechter. In dem Sinne ist es also nicht so, dass wir den Antrag Amgwerd Madeleine aus inhaltlichen Gründen ablehnen würden, sondern es ist so, dass wir finden, das sei in der täglichen Wahlpraxis des Bundesrates zu beachten. Daher ist keine separate gesetzliche Form mehr nötig. Man könnte sich sonst übrigens auch fragen, ob man nicht in alle Gesetze, gemäss denen der Bundesrat Leute wählt, diesen Satz hineinschreiben muss, um dann nicht zum Schluss zu kommen, dass der Bundesrat dort, wo der Satz nicht steht, das nicht machen muss. Selbstverständlich muss er die Nichtdiskriminierung der Geschlechter überall beachten.