Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-06-07

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-06-07

Wortprotokoll

Sie haben jetzt in dieser langen und interessanten Eintretensdebatte vor allem über die Entbündelung gesprochen. Aber das Gesetz hat eigentlich drei Elemente: erstens die Entbündelung, zweitens die Schutzbestimmungen für die Konsumentinnen und Konsumenten - ein Teil, der gar nicht umstritten ist, der aber auch zu diesem Gesetz gehört, und deswegen möchte ich darauf hinweisen - und drittens die Erleichterungen für neue Anbieter, in den Markt einzutreten. Das ist alles sehr kompliziert, Sie haben es auch alle gesagt. Ich danke Ihnen, dass Sie sich die Mühe genommen haben, in diese komplizierte Materie einzusteigen. Es ist ja auch immer eine Chance, wenn man sich durch - wie wir nun wissen - kompetente und faire Chefbeamte, die die Materie verstehen, aufklären lassen kann und sich nicht scheuen muss, einfache Fragen zu stellen, und so in ein Gebiet vordringt, das einem bisher vielleicht verborgen geblieben ist. Mir jedenfalls geht es so, und deshalb bin ich ganz froh, wenn ich mich neben Luchs und Wolf plötzlich wieder mit Bitstreams beschäftigen darf und mir erklären lassen kann, was das ist.

Der Hintergrund ist der, dass wir 1997 den Fernmeldemarkt geöffnet haben. Eine Folge dieser Öffnung ist es, dass neue Anbieter in die Schweiz gekommen sind und hier insgesamt 8 Milliarden Franken investiert haben. Das ist gewaltig. Wir müssen auch sehen, dass hier in der Branche 6000 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Diese haben alle Arbeitsplätze, die bei der Swisscom abgebaut wurden, kompensiert. Ich muss betonen: Diejenigen Arbeitsplätze, die bei der Swisscom abgebaut wurden, wurden nicht nur wegen des Konkurrenzdruckes abgebaut, sondern auch wegen der technologischen Entwicklung. Das heisst: Ohne die Marktöffnung, ohne die Konkurrenz wäre es zu Arbeitsplatzverlusten gekommen, unter dem Strich ist es jedoch nicht dazu gekommen. Ich bin froh, dass das hier bestätigt wurde, auch wenn immer wieder die Sorge kundgetan wurde, der Service public in den Randgebieten sei gefährdet. Die Grundversorgung ist jedoch nicht abgebaut worden, das Angebot an Dienstleistungen ist ganz im Gegenteil auch in den Randgebieten verbreitert worden. Ich glaube, das ist unbestritten.

Dennoch sind wir der Meinung, es bestehe ein Handlungsbedarf: derjenige zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Das ist unbestritten. Aber es wäre auch schade, wenn diese Bestimmungen - im Streit und mit einem allenfalls angedrohten Referendum gegen das ganze Gesetz - dann auch bachab gehen würden und weiter verzögert würden.

Zurück zum Zugang zu den Infrastrukturen. Im Anschlussnetz gibt es heute kaum Alternativen zum Angebot der Swisscom. Dies ist mindestens in Teilen unseres Landes so, und gerade diesbezüglich geht es eben um einen Ausbau, auch in peripheren Gebieten. Es besteht auch kaum Auswahl bei den Breitbandprodukten. Wenn ich das vielleicht mit einem Beispiel sagen kann: Eine Firma, die, sagen wir, in Ilanz oder Sevgein oder Fescoggia oder Haslen zu Hause ist, muss für die benötigte Bandbreite heute bei der Swisscom eine Mietleitung beziehen - weil es keine weitere Auswahl und auch keinen Verhandlungsspielraum gibt. Ein solches kleines oder mittleres Unternehmen muss daher die Bedingungen der Swisscom wohl oder übel akzeptieren. Die vorgeschlagene Zugangsregelung mit der Entbündelung oder mit dem schnellen Bitstrom-Zugang würde in diesem Bereich eine Wettbewerbssituation schaffen. Ein solches Unternehmen hätte dann eine Auswahl und könnte bei verschiedenen Anbieterinnen Breitbandleistungen bestellen, die auf seine Bedürfnisse zugeschnitten sind; es kann sich das offerieren lassen.

Oder wenn wir das Ganze aus der Sicht der Konsumentin oder des Konsumenten anschauen: Jemand, der beispielsweise diese Ständeratsdebatte im Internet verfolgen will - und es gibt sehr viele, die das tun -, was sieht er? Sie sehen das nicht, weil Sie ja im Saal sitzen. Aber wenn Sie einmal hinausgehen und sich eine Übertragung ansehen würden, dann sähen Sie, wie Ihre Kollegen spastische Bewegungen machen und zittern, weil die Bildqualität schlecht ist. Für die Übertragung von bewegten Bildern braucht es grosse Kapazitäten, es braucht gegen 4 oder mehr Megabit pro Sekunde für ein gutes TV-Bild. Weil jetzt die Swisscom ein faktisches Monopol hat, stehen in der Schweiz dem einfachen Konsumenten z. B. nur maximal 2,4 Megabit pro Sekunde zur Verfügung, und das im Übrigen zu recht hohen Preisen. Jetzt können Sie sagen: Wenn man uns ansehen will, dann soll das auch etwas kosten, das ist schon recht; (Heiterkeit) aber es gibt ja noch andere Beispiele von Filmen, die heruntergeladen werden wollen.

Die Mitbenützung des Teilnehmeranschlusses durch andere Anbieter hat z. B. in Frankreich zur Folge, dass dort für rund 24 Franken pro Monat 8 Megabit pro Sekunde angeboten werden. In der Schweiz kostet die erwähnte maximal [PAGE 520] verfügbare Bandbreite von 2,4 Megabit, also sehr viel weniger, über 90 Franken pro Monat, d. h. rund viermal mehr. An diesen Zahlen sehen Sie, dass hier offenbar überhöhte Preise bei im Moment ungenügender Qualität bestehen. Deswegen schlagen wir hier die Einführung von Wettbewerb vor.

Ich kann die Sorgen von Herrn Fünfschilling gut verstehen. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, Wettbewerb oder Markt seien überall das einzig Richtige. Herr Fünfschilling und ich haben ein gemeinsames "Hobby", die Gebäudeversicherungen, wo wir auf dem Monopol sitzen und auf dessen Vorteile hinweisen. Aber wenn wir die Verhältnisse in der Telekommunikation sehen, wenn wir auch sehen, was in der Erwartung investiert wurde, dass hier der weitere Markteintritt erleichtert wird, sind wir der Meinung, hier sei weiterer Wettbewerb notwendig.

Differenzen bestehen über den Umfang und die Ausgestaltung des Zuganges. Ich muss hier vorausschicken - ich nehme auch auf das Votum von Frau Heberlein Bezug -, dass der Zugang zu den Netzen nur im Falle der Marktbeherrschung reguliert werden soll. Marktbeherrschend ist ein Unternehmen dann, wenn es sich unabhängig von seinen Konkurrenten verhalten kann, d. h., es kann seine Produkte und die Preise ohne Rücksicht auf die Konkurrenz definieren. Aus der Sicht der Konsumenten bedeutet das, dass sie eben keine echte Wahl haben. Die vorgeschlagene Regulierung greift nur dann, wenn der Wettbewerb zulasten der Konsumenten nicht spielt. Sobald der Wettbewerb funktioniert, wenn also die Marktbeherrschung dahinfällt, fällt mit diesem Mechanismus auch die Regulierung dahin. So haben wir das vorgesehen.

Wir schlagen Ihnen ein relativ offenes Zugangssystem vor. Es obläge dann der Comcom, in einer Verordnung zu bestimmen, welche Zugangsformen von der marktbeherrschenden Anbieterin definitiv angeboten werden müssen. Es wurde gelegentlich gesagt, der Bundesrat wolle das dann in einer Verordnung festlegen. Das ist nicht unser Vorschlag. Wir wollen eben gerade, dass das die Comcom macht. Wir wissen ja genau, dass wir als Mehrheitsaktionär der Swisscom einerseits und als Regulator andererseits eine Doppelrolle einnehmen. Auch deswegen wurde ja die Comcom geschaffen.

Nun hat der Nationalrat dies als zu offen abgelehnt und hat stattdessen eine abschliessende Aufzählung der von der marktbeherrschenden Anbieterin anzubietenden Zugangsformen verabschiedet. Er hat sich grundsätzlich auf das Kupferkabel beschränkt. Wir finden, das sei unflexibel, und sind froh, dass Ihre Kommission das abgelehnt und so eine Differenz geschaffen hat. Es bestehen offene Fragen, die wir jetzt dann in der Detailberatung miteinander behandeln werden. Ich werde mich zu diesen offenen Fragen dann in der Detailberatung äussern, statt sie jetzt schon vorwegzunehmen.