Bieri Peter · Ständerat · 2005-06-07
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-07
Wortprotokoll
Dass die Änderung des Fernmeldegesetzes eine schwierige Aufgabe sein würde, ist Ihnen allen mittlerweile klar geworden. Um den einzelnen Vorgängen folgen zu können, ist ein gewisses technisches Verständnis vorausgesetzt. Kommt hinzu, dass es ausserordentlich schwierig ist, die wirtschaftlichen Folgen der gesetzlichen Regulierung der modernen Kommunikationstechniken richtig einzuschätzen. Zu widersprüchlich sind die Aussagen der Experten, übrigens nicht nur der firmengebundenen, sondern auch der unabhängigen; das haben wir bei den Anhörungen feststellen können. Auch die Einschätzung der Erfahrungen aus anderen Ländern, etwa aus den USA oder den Ländern der EU, ist unterschiedlich.
Wie unschwer festzustellen ist, verbergen sich jedoch hinter diesen Techniken handfeste unternehmerische Interessen, die durchaus legitim sind, wenngleich die jeweiligen Unternehmen die Sache in erster Linie aus ihrer persönlichen Optik betrachten und beurteilen, wie wir erleben konnten. Es kommt erschwerend hinzu, dass gewisse Anbieter aufgrund ihrer Vergangenheit aus einer ehemaligen Monopolsituation heraus gestartet sind, die entsprechenden Infrastrukturen jedoch heute Teil ihres Eigentums sind. Der Wert der Swisscom besteht zum Beispiel zu einem erheblichen Teil daraus, dass sie die Infrastruktur von der ehemaligen PTT übernommen und in den letzten Jahren auch ausgebaut und dafür Investitionsmittel verwendet hat. Es kommt weiter hinzu, dass die Swisscom als einzige Organisation über ihre Konzession eine Pflicht zur Sicherstellung der Grundversorgung hat. Dies ist insbesondere für die peripheren und dünnbesiedelten Regionen unseres Landes von Bedeutung. Wir tun gut daran, ein Auge darauf zu haben, dass die Konkurrenten nicht nur die Städte und Agglomerationen versorgen und das wirtschaftlich weniger interessante Gebiet dem Grundversorger überlassen. [PAGE 512]
Wichtig scheint mir auch, dass wir den Zugang zur Infrastruktur auf eine Art regeln, dass der Netzbetreiber bei einer intensiven Form der Entbündelung nicht das Interesse an Investitionen und Innovationen verliert, weil der Fernmeldedienstanbieter als Trittbrettfahrer auf günstige Art die vom Netzbetreiber aufgebaute Infrastruktur benützen kann. Dies wäre wiederum gerade für die dünnbesiedelten Gebiete nachteilig. Sie würden damit von den modernen Entwicklungen im Bereich der Kommunikation abgekoppelt und könnten auch nicht von der belebenden Wirkung des Wettbewerbs profitieren.
Im Gegensatz zur sonst üblichen Gesetzgebung sollten wir hier beachten, dass für einmal Regulierung heisst, dass wir per Gesetz den Wettbewerb bewirken, sofern ein Netzanbieter marktbeherrschend ist. Nicht regulieren wiederum heisst, das Angebot spielen zu lassen mit der Gefahr, dass damit ein oligopolistisches oder gar monopolistisches Angebot entsteht. Der Eingriff des Staates ist deshalb ein diffiziler und verlangt ein vorsichtiges legislatorisches Handeln.
Eingedenk dieser Situation habe ich in der Kommission ein Konzept vorgeschlagen, indem ich einen Vorschlag eingebracht habe, der als gangbarer Weg zwischen der bundesrätlichen Fassung und dem nationalrätlichen Entscheid betrachtet werden kann.
Während der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission die Marktöffnung technologieneutral wollen und damit die staatlich geleitete Marktöffnung sehr weit gehend regeln, hat der Nationalrat einen Weg vorgeschlagen, der gemäss Einschätzung von Experten den Fernmeldedienstanbietern nur wenig realistische Marktchancen einräumt.
Mein Konzept beinhaltet bei Artikel 3 die Definition des Bitstrom-Zuganges auf das Kupferkabel, die sogenannte Doppelader-Metallleitung. Ich beschränke die Definition dort auf das Kupferkabel, lege aber fest, dass sich der Fernmeldedienstanbieter zu einem zentraleren Punkt in der hierarchischen Netzstruktur einschalten kann. Dies ermöglicht, dass der alternative Anbieter im Gegensatz zum nationalrätlichen Konzept eine echte Chance hat, sich mit einem verhältnismässigen Aufwand einen Markt zu schaffen. Gleichzeitig mit dieser Definition habe ich bei Artikel 11 Absatz 2bis festgelegt, unter welchen Rahmenbedingungen für Dritte dieser Zugang auf das Netz eines Eigentümers gewährt werden kann. Es ist erfreulich, dass dieser Antrag, der zu meinem Konzept gehört, in der Kommission eine Mehrheit gefunden hat.
Letztlich habe ich vorgebracht, dass die Bundesversammlung aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung diesem Gesetz mittels Verordnung weitere Zugangsformen unterstellen kann. Damit verschliessen wir uns einer zukünftigen technischen Entwicklung nicht, legen jedoch fest, dass diese allfälligen zukünftigen Regulierungen auf der gleichen Stufe erfolgen wie jene betreffend die Zugangsformen gemäss Artikel 11 Absatz 1. Auch diese Regelung in meinem Konzept hat in der Kommission eine Mehrheit gefunden.
Ich bin der Meinung, dass dieser Lösungsweg ein gangbarer und vermittelnder ist, und bitte Sie, dieses Konzept in der Detailberatung zu unterstützen. Es hat sich im Vorfeld der heutigen Debatte gezeigt, dass die verschiedenen interessierten Unternehmen mit meinem Vorschlag vielleicht nicht vollends glücklich sind, was verständlich ist, jedoch bei einer gewissen Objektivität betrachtet damit ordentlich leben können. Dieses vermittelnde Konzept, zu dem übrigens hinter vorgehaltener Hand wahrscheinlich auch die Swisscom Ja sagen kann, ist ein gangbarer Weg, um heute nicht zuzumauern, sondern zu öffnen, wo heute Marktbeherrschung besteht. Auf der anderen Seite kann man sich so bereit halten, in einer späteren Phase auf dem Verordnungsweg andere Märkte zu öffnen, soweit sie von einem Monopolisten beherrscht werden.
Ich möchte Sie bitten, diesem Konzept in der Detailberatung zuzustimmen.