Heberlein Trix · Ständerat · 2005-06-07
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-07
Wortprotokoll
Diese Eintretensdebatte und insbesondere das Votum des Kommissionspräsidenten, auch die Anträge der Kommissionsmehrheit des Ständerates verunsichern mich. An mich als Nichtfachfrau und als eine Parlamentarierin, die keiner der Fernmeldelobbys angehört, stellt das Gesetz sicher hohe Ansprüche, sowohl was das technische Verständnis wie was das Wissen über die Entwicklungen im Fernmeldebereich angeht. Dass für die Anbieter vieles auf dem Spiel steht, haben wir alle an der verschiedenen Interessenpost gemerkt, die wir erhalten haben. [PAGE 517]
Für mich stehen die folgenden Fragen im Vordergrund, und hier haben wir auch bereits widersprüchliche Antworten gehört von Parlamentariern, die sich sonst als sehr freiheitlich und liberal taxieren, und von anderen, die sonst eher einen gegenteiligen Standpunkt haben. Meine Fragen lauten wie folgt: Fördern wir mit dem Gesetz den Wettbewerb und schaffen gleich lange Spiesse, oder regulieren wir auf Vorrat und verhindern damit Investitionen und den Wettbewerb? Brauchen wir neue Eingriffsmöglichkeiten für Breitbandregulierungen, brauchen wir eine Entbündelungsgesetzgebung oder Vorschriften für marktbeherrschende Anbieter? Warum genügen die bestehenden kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften nicht?
Bundesrat, Nationalrat und Ständeratskommission sind da, wie wir gehört haben, auch sehr unterschiedlicher Meinung. Sie sind ebenso unterschiedlicher Meinung wie die Anbieter, die sich nach meinen Informationen und meiner Lesart der Zuschriften aufteilen lassen in solche, die bereits investiert haben, und in andere, die bis heute nichts investiert haben und die gerne mitgehen möchten. Dass das Kupferkabel bzw. die letzte Meile eigentlich das letzte Monopol darstellt, ist der einzige gemeinsame Nenner in dieser Gesetzgebung. Um dieses aufzuheben, brauchen wir keine neuen, umfassenden, zusätzlichen Regulierungen. Haben wir gegenüber dem Ausland zu hohe Preise oder eine zu geringe Verbreitung oder eine fehlende Grundversorgung? Die uns vorgelegten Zahlen der Plaut-Studie zeigen ein anderes Bild, wir haben es von Herrn Maissen bereits gehört. Oder sind diese Zahlen falsch?
Wen wollen wir schützen oder für oder gegen wen regulieren? Entscheidend für eine Akzeptanz des Gesetzes ist für mich die Sicherung des Marktzuganges, aber auch die Sicherung der Investitionen in neue Technologien und nicht der Schutz der Anbieter oder die Regulierung der Anbieter. Geschützt werden muss die Versorgungssicherheit, und geschützt werden müssen die Konsumenten in allen Regionen.
Herr Büttiker hat ausgeführt, dass die Versorgung sichergestellt ist und dass sie in unserem Land eine der dichtesten weltweit ist. Herr Büttiker, möchten Sie denn die Preise regulieren, weil Sie gesagt haben, die Mobiltelefoniepreise seien sehr hoch? Oder eine Frage an den Kommissionspräsidenten und den Bundesrat: Wir haben einen hohen Stand der Versorgung - dies wurde von allen Rednern bestätigt -, und zwar nicht nur in den Zentren, sondern auch in den Randregionen. Brauchen wir das Gesetz, wie es die Ständeratskommission vorschlägt, oder genügt dazu auch der Entwurf des Bundesrates bzw. der Nationalratskommission? Ist der Vorschlag der Kommission wirklich eine Öffnung, wie dies vom Kommissionspräsidenten ausgeführt wurde? Verhindern wir mit diesem Gesetz Investitionen in unser Land, die wir dringend brauchen? Braucht das Bakom neue Kontrollmöglichkeiten?
Wir haben von Herrn Maissen gehört, dass die USA ihre Entbündelungsgesetzgebung bereits revidiert haben und dass sie Massnahmen wieder aufgehoben haben. Auch die EU ist daran, die nach ihrer Meinung kontraproduktiven Vorschriften wieder abzubauen. Verhindert die Dreijahresregelung, die hier im Ständerat eingeführt werden soll, wirklich die Trittbrettfahrer, oder schiebt sie das einfach auf? Warum soll ein Marktanbieter nicht auch bereit sein, einfach die drei Jahre einmal "mitzureiten", damit Geld zu verdienen und nachher wieder auszusteigen?
Herr Maissen hat ausgeführt, dass die Botschaft aus dem Jahre 2003 stammt. In der Botschaft wird Artikel 11 des Fernmeldegesetzes mit der Sorge begründet, dass der Wettbewerb in der Telekommunikation ins Stocken gerate und in der Breitbandkommunikation ins Hintertreffen geraten könnte. Ist dies heute der Fall? Wir stehen jetzt im Jahre 2005, und bis die Gesetzgebung in Kraft treten wird, sind noch einmal mindestens ein bis zwei Jahre abgelaufen. Brauchen wir also dies, nachdem sich die Prognosen, die in der Botschaft enthalten sind, nicht bewahrheitet haben?
Auch eine Studie der Universität Zürich und ein Ranking, das kürzlich im "Economist" publiziert wurde, zeigen ein anderes Bild: Die Schweiz nimmt weltweit bei der Telekommunikationsinfrastruktur eine Spitzenstellung ein. Wenn wir schon alle von Wettbewerbsförderung und Wachstum in der Schweiz reden, müsste es eigentlich unser Ziel sein, diese Infrastruktur zu erhalten und auszubauen, sie zu stärken. Machen wir dies mit diesem Gesetz? Es fällt mir als Nichtkommissionsmitglied schwer, dies zu beurteilen, besonders nachdem die Kommission des Nationalrates und das Plenum des Nationalrates widersprüchliche Meinungen vertreten haben.
Aus diesen Gründen denke ich, dass ich diesem Gesetz so nicht zustimmen kann.
Herr Pfisterer hat vier Ziele angeführt: Es sei die Zielgruppe Kunde zu bevorzugen; die gemachten Erfahrungen seien zu nutzen - Stichwort USA und EU -; die Gesetzgebung müsse auf Vorrat auf den Bitstrom-Zugang ausgedehnt werden; wir müssten den Missbrauch regulieren. Ich bin aber keineswegs davon überzeugt, dass diese vier Zielsetzungen mit diesem Gesetz erfüllt werden könnten.