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Bieri Peter · Ständerat · 2005-06-07

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-07

Wortprotokoll

Vorerst möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie bei Artikel 11 Absätze 2 und 2bis dem Antrag, den ich in der Kommission eingebracht habe, zugestimmt haben. Sie haben damit mein Konzept zu einem guten Teil akzeptiert. Ich habe im Rahmen des gleichen Konzeptes bei [PAGE 525] Artikel 3 Buchstabe dsexies eine neue Definition des Bitstrom-Zuganges eingebracht. Wie der Kommissionspräsident gesagt hat, versuche ich hier, eine Brücke zwischen der Lösung der Mehrheit und dem Entscheid des Nationalrates zu schlagen. Warum mache ich das?

Wenn wir jetzt dem Konzept der Mehrheit folgen, dann schauen wir in eine Richtung; wenn wir den Entscheid des Nationalrates betrachten, sehen wir, dass er in die entgegengesetzte Richtung geht. Jetzt müssen Sie mir sagen, wie Sie dann, wenn die einen nach links und die anderen nach rechts gehen, eine Vermittlungslösung finden werden. Deshalb habe ich mich aufgemacht, habe dieses Konzept eingereicht und möchte Sie jetzt bitten, hier einen Schritt in Richtung des Nationalrates zu machen, damit wir schlussendlich auch eine Lösung erzielen und eine Öffnung des Bitstrom-Zuganges haben und nicht so weit gehen, dass wir uns im Rahmen der Differenzbereinigung überhaupt nicht finden und letztlich nichts haben werden.

Der schnelle Bitstrom-Zugang ist im Gegensatz zum unbestrittenen vollständig entbündelten Zugang eine Zugangsform, welche grundsätzlich auf alle Netzinfrastrukturen angewendet werden kann, also auf Mobilfunknetze, Kabelnetze und Netze anderer, heute noch nicht verfügbarer Technologien. Auch in diesen Bereichen ist die Swisscom tätig, und auch hier wird die Swisscom, wie die übrigen Netzinhaber, betroffen sein. Es ist gesagt worden, dass bei der Doppelader-Metallleitung nur die Swisscom betroffen ist. Das ist richtig so, aber es ist auch ein Faktum, dass diese Doppelader-Metallleitung von der damaligen PTT übernommen wurde und heute in jedem Hausanschluss besteht. Deshalb ist es naheliegend, dass die Swisscom hier ein gewisses Opfer erbringen muss. Wenn Sie die Darstellung betrachten, die heute ausgeteilt wurde, dann sehen Sie, dass hier nicht einfach die einfachstmögliche Zugangsform gewährt wird, sondern dass ich innerhalb der Netzhierarchie eine Stufe hinaufgehe, damit es den anderen Netzbetreibern möglich sein wird, Zugang zum Netz der Swisscom zu erhalten.

Es ist gesagt worden, mein Antrag sei ein Cablecom-Antrag. Hier muss man aber Folgendes wissen: Im Falle der Kabelnetzbetreiber kommt erschwerend hinzu, dass die Realisierung eines Bitstrom-Zuganges sowohl aus technischen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen wenig Sinn macht. Die Installationskosten für einen Bitstrom-Zugang wären pro Teilnehmer wesentlich höher als beim Kupferdrahtnetz, sodass ein zu kostenbasierten Preisen angebotener Bitstrom-Zugang auf Kabelnetzen wesentlich teurer wäre als ein Kupferdrahtnetz und damit faktisch gar nicht in Anwendung kommen wird. In diesem Sinne muss ich in Abrede stellen, dass dieser Antrag nur die Kabelnetze schützen würde.

Alles, was wir bei der Öffnung dieses Bitstrom-Zuganges machen, geht irgendwie und irgendeinmal zulasten der Swisscom; aber im ganzen Konzept, das ich Ihnen dargelegt habe, habe ich versucht, den Weg der Investitionssicherheit einzuschlagen und das Eigentum in dem Sinne zu schützen, dass es unter bestimmten Bedingungen einem anderen zur Verfügung gestellt werden muss, dass es aber nicht eine Enteignung, sondern eine abzugeltende Vermietung gibt. Wie gesagt: Um eine realistische und auch für die peripheren Regionen sinnvolle Öffnung zu gewährleisten, wäre dieser Weg eine mögliche Lösung, indem man die Doppelader-Metallleitung auf einem höheren Niveau öffnet - nicht bei den 1400 Ortszentralen, sondern bei den 56 regionalen Anschlusspunkten.

Mein Antrag zu Artikel 3 Buchstabe dsexies trägt den Anliegen, die heute vor allem auch von den Vertretern der peripheren Regionen eingebracht worden sind, Rechnung. Er berücksichtigt einerseits das wichtige Anliegen der Rechts- und Planungssicherheit im Bereiche der Infrastrukturinvestitionen und entspricht andererseits den berechtigten Forderungen der alternativen Telekomanbieter nach einem einfachen und kostengünstigen Zugang zum Bitstrom. Er stellt somit eine vernünftige Brücke von der bundesrätlichen Lösung zum nationalrätlichen Entscheid dar. Ich möchte Sie deshalb bitten, hier nicht einfach eine totale Divergenz zu schaffen, sondern einen sinnvollen Weg vorzugeben, der dann im Rahmen der Differenzbereinigung allenfalls noch etwas austariert werden kann. Wenn Sie heute hingegen einfach der Mehrheit folgen, läuft der eine, bildlich gesprochen, von Bern aus nach Genf und der andere nach Zürich - und das kann es ja nicht sein.

In dem Sinne möchte ich Sie bitten, hier meinem Konzept, das Sie zu zwei Dritteln gebilligt haben, auch noch den dritten Drittel anzufügen.