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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-08

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-08

Wortprotokoll

Es ist so, wie Frau Sommaruga gesagt hat: Wir haben jetzt eine detaillierte Regelung, damit ja nicht etwas ausgewiesen werden muss, was eigentlich keine Vergütung ist, weil man früher in der Firma gewesen ist. Damit schafft man natürlich wieder neue Auslegungsprobleme. Für die Kontrollstellen, für die Revisionsstellen wird es dann nicht in jedem Fall ganz einfach sein, zu sagen, was marktüblich ist und was nicht. Sie müssten ja auch die Leistung beurteilen.

Wir haben bei unserer Auslegung - ich spreche vom Entwurf des Bundesrates und vom Beschluss des Nationalrates - natürlich auch berücksichtigt, dass es eine Praxis gibt. Was ist denn eine Vergütung, und warum bezieht jemand eine Vergütung? Es ist ja nicht verboten, eine Vergütung zu beziehen - man muss sie ausweisen! Wenn da eine Vergütung von 100 000 Franken ausgewiesen und als Begründung angegeben wird, der Betreffende habe eben Leistungen für das Unternehmen erbracht, dann ist die Sache ja auch in Ordnung.

Aber es ist nicht so, dass ich das zu einem Casus Belli mache. Ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen: Es sieht jetzt detaillierter aus, und es sieht so aus, als wäre hier die Gesetzgebung etwas differenzierter gemacht worden, als hätten wir hier marktübliche Dinge und nicht marktübliche Dinge und als sei das beim bundesrätlichen Antrag ausgeschlossen. Ich finde die Fassung, wie wir sie vorschlagen, an sich einfacher - mit einer Ausnahme: dass es nämlich nicht sinnvoll ist, in Zukunft Beteiligungen früherer Verwaltungsräte und Bekannter usw. offen zu legen; denn das gibt keine Interessenkonflikte. Wir opponieren aber nicht gegen die Mehrheit. Ich möchte Sie einfach auf diese Probleme aufmerksam machen. Manchmal ist es wichtiger, einen kurzen Grundsatz zu haben, der in der Praxis ausgelegt wird, als alles im Detail zu regeln.

Sie schaffen natürlich viele Schnittstellen und Unkorrektheiten. Ich habe mich heute auch gefragt, ob man bei der Revisionsstelle nur sagen soll, niemand prüfe sich selbst. Bei all den Details, ob man eben unabhängig ist, stellt sich immer wieder die Frage: Ja, ist das jetzt noch unabhängig, kennt er jetzt den anderen usw.? Das sind die beiden gesetzgeberischen Probleme, die wir haben.

Ich glaube, dass der Antrag der Minderheit - Zustimmung zum Nationalrat - besser ist. Aber wir opponieren nicht gegen die Mehrheit.

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