Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-06-09
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-09
Wortprotokoll
Ich bin etwas irritiert durch den letzten Satz in der Stellungnahme des Bundesrates. Dort schreibt er: "Sollte der Erstrat die Motion überweisen, behält der Bundesrat sich vor, im Zweitrat Antrag auf Abänderung in einen Prüfungsauftrag zu stellen." Ich habe mich gefragt: Was soll das heissen? Kollege Hans Hofmann hat Sie vor einer Woche darüber informiert, dass wir die geplante Verwaltungsreform in der GPK anlässlich der Aussprache mit den einzelnen Bundesratsmitgliedern eingehend thematisiert haben. Völlig unbefriedigend ist - diese Botschaft richtet sich nicht an Sie, Frau Bundeskanzlerin, sondern an den Bundesrat -, dass der Bundesrat beim Start des Projektes eigentlich nicht genau weiss, was er mit der Verwaltungsreform will. Immer, wenn man nicht genau weiss, was man will, setzt man eine Kommission ein - oder im vorliegenden Fall einen Delegierten. Dieser soll dann dem Bundesrat sagen, was der Bundesrat will oder möchte.
In dieser Einschätzung wurden wir in dieser Aussprache durch Aussagen der einzelnen Bundesratsmitglieder noch etwas bestätigt. Die Begeisterungsskala für die Verwaltungsreform reichte einmal vom etwas lustlosen Mittreibenlassen bis zum festen Willen, diese Reform effektiv und wirklich anzugehen. Als wir uns dann nach den Zielen der Verwaltungsreform erkundigten, waren diese sehr, sehr allgemein formuliert. Von Effizienzsteigerung, von Synergien oder einer Verbesserung der Verfahrensabläufe war die Rede. Ich denke, diese Zielsetzungen sind eigentlich ein Dauerauftrag einer Regierung.
Kollege Stähelin hat einige Grundsätze dargelegt, die zwar auch allgemein abgefasst sind, aber doch eine Richtung vorgeben. Ich möchte einen Grundsatz erwähnen. Er besagt: Verwandte Sachbereiche sind in den Verwaltungseinheiten zusammenzuführen, und Synergien sind auszuschöpfen. Hier denke ich sofort an den Bereich der Kultur oder an den Bereich der Bildung, die auf verschiedene Departemente aufgeteilt sind. Oder ein zweiter Grundsatz: Die Strukturen der Departemente und deren Bundesämter sind einander anzugleichen. Als Beispiel möchte ich nur erwähnen, dass die Stellung der Generalsekretariate und deren Grösse zum Teil sehr unterschiedlich sind. Die einen bauen die Stäbe ab, andere haben wieder eher eine Art Kurie um sich aufgebaut.
Ich denke, dass alle Generalsekretariate unabhängig voneinander einen bestimmten Grundauftrag als Stabsstelle des Departementschefs haben, der durchaus vergleichbar ist. Bei dieser Gelegenheit wäre auch der Aufgabenbereich der Konferenz der Generalsekretäre zu überprüfen. Diese Konferenz als wichtiges Koordinationsinstrument wäre meines Erachtens noch zu stärken. Bei den Verfahren sollte man sicher auch das Mitberichtsverfahren oder die Ämterkonsultation näher anschauen. Ab und zu habe ich den Eindruck, dass wir uns in diesen Verfahren auf dem Schlachtfeld der Stellvertreterkriege befinden. Ich denke, es ist richtig, wenn das Parlament mit der Motion Stähelin etwas Druck macht. Die Geschäftsprüfungskommission ihrerseits hat beschlossen, die Verwaltungsreform weiterhin zu begleiten.
Keine Verwaltungsreform braucht es für andere wichtige Verbesserungen der Regierungstätigkeit, zum Beispiel dafür, dass sich der Bundesrat mehr Zeit für frühzeitige Grundsatzdiskussionen im Kollegium nimmt. Heute nimmt er sich zu wenig Zeit dafür. Man versteht sich immer noch zu sehr allein als Vorsteherin oder Vorsteher eines Departementes. Das gleiche departementale Denken prägt auch einen Teil der Verwaltung. Dabei geht die Gesamtsicht verloren. Eigentlich wären die Aufgaben im Kollegium und in der Departementsleitung etwa gleichgewichtig. Wichtig wäre auch, eine kongruente und kohärente Informationspolitik über die ganze Bundesverwaltung zu legen, wie es beispielsweise Artikel 10 Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vorsieht: "Er", der Bundesrat, "sorgt für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren."
Ich denke, für all diese Punkte wie auch für das Kollegialitätsprinzip braucht es keine Verwaltungsreform, auch keine Staatsleitungsreform. Diese Prinzipien könnten einfach gelebt werden.