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Lauri Hans · Ständerat · 2005-06-13

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-13

Wortprotokoll

Die Finanzkommission ist der Auffassung, dass die Nennung eines bestimmten, durch eine aussenstehende Organisation definierten Standards nicht in ein Bundesgesetz gehört. In Artikel 48 Absatz 1 wird in der vom Bundesrat und von der Kommission gewählten Formulierung berücksichtigt, dass sich - wie in der Botschaft des Bundesrates ausgeführt - die Rechnungslegung des Bundes zwar an den Ipsas-Normen orientiert, dass es aber nicht sinnvoll wäre, diese integral zu übernehmen. Die Ipsas-Normen sind noch nicht vollständig entwickelt; sie werden sich in Zukunft - wie andere Rechnungslegungsstandards auch - ständig weiter verändern. Schon heute ist klar, dass die Ipsas und die Bestimmungen über die Schuldenbremse nicht vollständig kompatibel sind.

Die Konsultationspflicht in Artikel 48 Absatz 2 soll den Einfluss des Parlamentes im Rahmen seiner Budgethoheit verstärken. Der von der Kommission neu eingefügte Artikel 48 Absatz 3 geht auf eine Ergänzung durch den Nationalrat in Artikel 63 Absatz 3 zurück. Das hier vom Nationalrat verlangte Engagement des Bundes zugunsten von harmonisierten Rechnungslegungsstandards verdient grundsätzlich Unterstützung. Wir haben den Gedanken übernommen, terminologisch überarbeitet und mit der Platzierung in Artikel 48 an der systematisch richtigen Stelle eingefügt. Im Gegenzug kann dann Artikel 63 Absatz 3 gestrichen werden.