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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-06-13

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-13

Wortprotokoll

In meiner früheren Tätigkeit als kantonaler Finanzdirektor habe ich gelernt, dass ein gut organisierter Staat eigentlich fast unbezahlbar ist. Zu einem gut organisierten Staat gehören auch ein Rechnungsmodell und ein Finanzhaushaltgesetz, welche die Staatstätigkeiten in ihrer ganzen Breite widerspiegeln und abbilden und dann uns Parlamentariern mit einer verständlichen und griffigen Rechnungslegung überhaupt erst die Möglichkeit geben, unsere Budgethoheit wahrzunehmen.

Der vorgelegte Entwurf - wir haben das in der Kommission diskutiert - ist als positiv zu bezeichnen. Der Aufbau mit der Abdeckung von finanzpolitischen Ansprüchen einerseits und der Abdeckung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen andererseits ist klar zu begrüssen.

Besonders zu unterstreichen ist der Nutzen von einheitlichen Normen der Rechnungslegung, was insbesondere der Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte im Inland, aber auch der Haushalte im Ausland dient. Bisher war es ja so, dass die Kantone für die Rechnungslegung eine andere Systematik hatten. Gerade in Zeiten angespannter Finanzen, und vor allem weil die Kantone vom Transferhaushalt des Bundes stark betroffen oder vielfach sogar abhängig sind, ist es wichtig, dass wir Quervergleiche zwischen den öffentlichen Haushalten des Bundes, der Kantone und letztlich, innerhalb der Kantone, auch unter den Gemeinden haben. Die mit dem Finanzhaushaltgesetz einhergehende weitgehende Annäherung an das harmonisierte Rechnungsmodell der Kantone verdient ausdrücklich Unterstützung. Diese Unterstützung gilt auch für die Referenzgrösse der Ipsas-Normen oder, mit anderen Worten, für die pragmatische Anlehnung an internationale Rechnungsstandards.

Zwischen dem Rechnungswesen des Bundes und der Kantone bestehen bekanntlich zahlreiche Berührungspunkte; ich denke da zum Beispiel an die Verbuchung der direkten Bundessteuer oder auch an die Ausrichtung von Bundesbeiträgen. Wichtig ist, dass die Kantone - wie das bis anhin meistens oder fast immer passiert ist - in all jenen Bereichen, in denen sie betroffen sind, frühzeitig in die Arbeiten, in die Überlegungen einbezogen werden. Ich gehe davon aus, dass dem so ist bzw. sich für die Kantone bei der Abgrenzung der Kantonsanteile, sei es im neuen Rechnungsmodell oder dann auch im Finanzhaushaltgesetz, keine Änderungen ergeben.

Das neue Finanzhaushaltgesetz wird zwar die Bundesfinanzen nicht von alleine sanieren. Dafür braucht es vor allem den politischen Willen von uns Parlamentariern, aber auch des Bundesrates und ganz sicher auch der Kantone. Mit dem vorgelegten, guten Entwurf kann aber sicher alles ein bisschen besser werden, und das ist auch schon etwas.