Lexipedia

Lauri Hans · Ständerat · 2005-06-13

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-13

Wortprotokoll

Artikel 12 wiederholt, was bereits in Artikel 126 Absatz 1 der Bundesverfassung steht: "Der Bund" - bzw. die Bundesversammlung und der Bundesrat - "hält die Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht." Dieser zentrale Grundsatz der Finanzpolitik kann dann zuverlässig umgesetzt werden, wenn die Sach- und Finanzierungsentscheide immer wieder aufeinander abgestimmt werden. Daran will der von der Kommission zu Artikel 12 beantragte Absatz 2bis erinnern. Er enthält ein altes und berechtigtes, immer wieder vorgetragenes Anliegen. Würde diesem zuverlässig nachgelebt, so könnten die unbeliebten sowie methodisch und politisch problematischen Entlastungsprogramme künftig in der Tendenz vermieden oder doch wesentlich eingeschränkt werden.

Die Formulierung der von uns beantragten Ergänzung spricht bewusst davon, Sach- und Finanzierungsentscheide aufeinander "abzustimmen", nicht sie miteinander zu verknüpfen. Damit soll der Gedanke, dass es hier um einen Koordinationsprozess geht, besser zum Ausdruck gebracht werden. Die Formulierung "soweit möglich" steht, weil wir anerkanntermassen einen komplexen Vorgang ansprechen und weil ein gewisser politischer Spielraum eingeräumt werden soll.