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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-06-13

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-13

Wortprotokoll

Eine Bemerkung aus der Sorge über die Handlungsfähigkeit der Eidgenossenschaft heraus - Herr Kommissionspräsident, ich bitte Sie, mir das nachzusehen -: In der Diskussion in der Kommission habe ich mir erlaubt, zu Artikel 185 der Bundesverfassung eine andere Meinung zum Ausdruck zu bringen, und im Protokoll ist das nicht genügend wiedergegeben. Darum sehe mich gezwungen, das hier zu tun.

Worum geht es bei Artikel 185? Es geht dort um die Kompetenz des Bundesrates, Massnahmen für die äussere und die innere Sicherheit zu treffen. Dort wird unter anderem vorgesehen, dass der Bundesrat aus diesem Grunde und in entsprechenden "Notlagen" Massnahmen treffen dürfe, seien es Verordnungen, seien es Verfügungen. In meinem Verständnis, aber auch in meinem Verständnis der Literatur, ist die Rechtslage so, dass sich diese Bestimmung nur auf die Ausscheidung der Kompetenzen zwischen Bundesversammlung und Bundesrat bezieht, dass also der Bundesrat im Bereich der inneren und der äusseren Sicherheit bei entsprechender Notlage handeln darf und in dieser Kompetenz auch Ausgaben tätigen bzw. Verpflichtungskredite beschliessen darf. Selbstverständlich ist der Bundesrat dabei an die Verfassung gebunden, z. B. die Grundrechte oder die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Diese Kompetenz besteht, und es ist mir wichtig, dass diese Diskussion hier nicht abgeschnitten wird.

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