Lauri Hans · Ständerat · 2005-06-13
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-13
Wortprotokoll
Der einzige Unterschied zwischen der Fassung des Bundesrates und jener des Nationalrates besteht darin, dass der Buchstabe b über die dringlichen Nachträge beim Nationalrat weggelassen wurde. Das ist folgerichtig, denn im Konzept des Nationalrates für Kreditgewährung auf dem Dringlichkeitsweg gibt es keine Nachträge, die der Bundesversammlung nachträglich mit der Staatsrechnung zur Genehmigung zu unterbreiten sind.
Im Gegensatz zum Nationalrat haben wir uns vor wenigen Minuten anders entschieden, und deshalb müssen wir auch hier gemäss Bundesrat entscheiden.