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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-06-14

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung, bevor ich auf die Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion eingehe: Bundesrat Couchepin hat vor knapp zwei Wochen entschieden, fünf komplementärmedizinische Methoden aus der Grundversicherung zu streichen, und er hat damit unzählige Menschen - Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und vor allem schwer- und chronischkranke Menschen - vor den Kopf gestossen. Vor allem aber hat die Streichung dieser fünf Methoden keinen Spareffekt. Die Krankenversicherer bestätigen unisono, dass dieser Entscheid auf die Entwicklung der Prämien in der Grundversicherung keine Auswirkungen habe.

Trotzdem scheint der Entscheid von Bundesrat Couchepin für die Krankenversicherer interessant zu sein. Wenn man die Inseratelawine z. B. der Groupe Mutuel in den vergangenen Tagen anschaut, dann wird klar: Bundesrat Couchepin hat den Krankenversicherern zu einer offenbar attraktiven Zusatzversicherung im Privatversicherungsbereich verholfen. Das entspricht nicht dem, was ich mir unter einer sinnvollen Sparmassnahme im Gesundheitsbereich vorstelle.

Dabei gibt es seit Jahren eine ganze Reihe von Vorschlägen, wie im Gesundheitswesen Hunderte von Millionen Franken eingespart werden könnten. Der Bundesrat selber hat teure Studien in Auftrag gegeben, z. B. die Studie "Auswirkungen staatlicher Eingriffe auf das Preisniveau im Bereich Humanarzneimittel", in welchen umfassende, realisierbare und vor allem wirksame Sparmassnahmen erarbeitet worden sind. Die drei Ziffern meiner Motion werden in dieser Studie ebenfalls empfohlen.

Doch der Bundesrat setzt die Vorschläge nicht um. Dabei ist die Ausgangslage eindeutig und spricht für rasches Handeln. Gleich drei Preisvergleiche, die von unterschiedlichsten Akteuren durchgeführt wurden, zeigen, dass in der Schweiz bei den Medikamentenkosten ein enormes Einsparpotenzial besteht, und zwar wie gesagt im Umfang von mehreren Hundert Millionen Franken. Wenn man sich vor Augen hält, dass über 70 Prozent aller Medikamente importiert sind, ist es auch nicht nachvollziehbar, weshalb eine Anpassung bei den Preisen von importierten Medikamenten den Schweizer Arbeits- oder Forschungsplatz tangieren sollte.

Zur ersten Ziffer meiner Motion, welche der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt: Seine Argumente decken sich mit jenen der Pharmaindustrie, die Sie gestern in der "NZZ" ausführlich nachlesen konnten. Es geht darum, dass die Schweiz ein durch die Europäische Arzneimittelbehörde (Emea) anerkanntes und zugelassenes Arzneimittel ohne zusätzliche eigene Prüfung anerkennen könnte. Es geht also um den Abbau von technischen Handelshemmnissen zwischen der Schweiz und der EU.

Unser Rat hat in der ersten Woche dieser Session ohne Gegenstimme und in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die Motion Hess Hans zur Beseitigung von technischen Handelshemmnissen (04.3473) angenommen. Ich sehe nicht [PAGE 604] ein, weshalb wir hier für Arzneimittel und Medizinalprodukte gleich von Anfang an schon wieder von dieser Absicht abweichen sollten. Es geht ja nicht darum, das Cassis-de-Dijon-Prinzip für Arzneimittel einzuführen, mit welchen wir die Zulassung aus jedem einzelnen europäischen Land akzeptieren würden, sondern nur um jene Medikamente, die von der zentralen europäischen Zulassungsbehörde zugelassen sind und die in allen europäischen Ländern ohne zusätzliche Prüfung in Verkehr gebracht werden dürfen.

Warum die Schweiz hier einen Sonderzug fahren will, kann weder mit Sicherheits- noch mit Gesundheitsargumenten begründet werden. Davon betroffen sind ja ausserdem die importierten Medikamente. Die Schweizer Zulassungsbehörde Swissmedic kann Arzneimittel von Schweizer Pharmaunternehmen auch weiterhin selber zulassen, wenn das die Schweizer Pharmaindustrie wünscht. Natürlich muss die Schweiz die Zusammenarbeit mit der europäischen Zulassungsbehörde intensivieren. Das schreibt der Bundesrat auch. Schliesslich prüfen wir ja dieselben Medikamente, wir haben die gleichen Standards in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit. Doch diese Absicht soll uns nicht davon abhalten, unnötige technische Handelshemmnisse zu beseitigen, die in unserem Land die Preise in die Höhe treiben. Ich erinnere Sie daran, dass importierte Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste sind und deren Preise also nicht staatlich reguliert sind, in der Schweiz 35 Prozent teurer sind als in Deutschland.

Zur zweiten Ziffer meiner Motion: Seit Jahren versuchen wir in der Schweiz, Generika zu fördern. Der Fortschritt ist zögerlich, aber es geht vorwärts. Wenn wir aber Generika fördern, um damit Kosten einzusparen, sollten wir darauf achten, dass wir bei den Generika nicht gleich wieder in die nächste Hochpreisfalle tappen. Die "ex factory"-Preise von Generika in der Schweiz liegen 70 Prozent über jenen in Deutschland. Ich verlange deshalb unter Ziffer 2 meiner Motion, dass der Ländervergleich ab sofort auch bei Generika angewendet wird. Angesichts dessen, dass der Generika-Anteil in den umliegenden Ländern massiv höher ist als in der Schweiz, kann ich mir schlecht vorstellen, dass es, wie der Bundesrat antönt, bei vielen Generika keine Vergleichspräparate gebe. Der Bundesrat ist bereit, Ziffer 2 meiner Motion anzunehmen, und ich danke ihm dafür.

Zu Ziffer 3 meiner Motion: Damit ein Arzneimittel in die Spezialitätenliste aufgenommen wird, muss es gemäss KVG "wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich" sein. Streng genommen müsste deshalb jedes Originalpräparat, das durch ein Generikum ersetzt werden kann, von der Spezialitätenliste gestrichen werden, weil die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist. Wenn Sie ein Arzneimittel mit der gleichen Wirkung 30 Prozent günstiger haben können, ist eben das Originalpräparat nicht mehr wirtschaftlich. Doch ausser bei der Komplementärmedizin scheint man die Kriterien Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Zweckmässigkeit nicht ganz so ernst zu nehmen. Die grösste Preistreiberin bei den Arzneimitteln ist aber bekanntlich die Umsteigeteuerung. Dabei handelt es sich um Arzneimittel, die sich nur geringfügig von anderen, bereits lancierten Medikamenten unterscheiden. Die Unterschiede sind aber gerade gross genug, damit ein Medikament zusätzlich auf die Spezialitätenliste genommen werden kann, und dies führt in der Regel zu einem massiv höheren Preis.

Die Ärztin Marcia Angell, langjährige Herausgeberin des "New England Journal of Medicine" und Harvard-Professorin, schätzt, dass es bei 78 Prozent der lancierten Medikamente unwahrscheinlich ist, dass sie eine Verbesserung gegenüber dem bestehenden Angebot bringen. Die Professorin fordert deshalb, dass für neu zugelassene Medikamente der Nachweis erbracht werden muss, dass diese tatsächlich besser sind. "Besser" bedeutet: höhere Wirksamkeit, geringere Nebenwirkungen oder patientenfreundlichere Verabreichung. Santésuisse hat diese Forderung auch aufgenommen und verlangt - wie ich das unter Ziffer 3 ebenfalls tue - eine Anpassung des Zulassungsverfahrens, bei welchem der Innovationszuschlag differenzierter angewendet wird und die Umsteigeteuerung verhindert wird.

Wenn der Bundesrat nun in seiner Antwort darauf hinweist, dass dies bereits heute getan wird, dann verstehe ich nicht, Herr Bundesrat, weshalb Sie nicht bereit sind, Ziffer 3 meiner Motion ebenfalls anzunehmen.

Ich halte an den drei Ziffern meiner Motion fest, und ich bitte den Vizepräsidenten, über die drei Ziffern separat abzustimmen.