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David Eugen · Ständerat · 2005-06-15

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-15

Wortprotokoll

Wir führen mit diesem Gesetz, wie Herr Bundesrat Blocher eingangs gesagt hat, eine neue Reglementierung ein: Wir führen eine neue Berufsausübungsbewilligung für Revisoren ein. Herr Bundesrat Blocher hat erklärt, dass dieses Gesetz eigentlich auf Druck der Amerikaner erlassen werden muss, dass er - von der Schweiz aus gesehen - eigentlich lieber kein Gesetz machen würde. Aber der Bundesrat sei immerhin bestrebt, möglichst Mass zu halten und die Reglementierungen, die hier neu eingeführt werden, wirklich auf das absolut Notwendige zu beschränken.

Es ist auch so: Je mehr wir den Marktzugang für Waren und Dienstleistungen beschränken, desto mehr wird der Wettbewerb beeinträchtigt, und desto höher sind die Preise in der Schweiz. Leider ist es sehr oft so: Wenn wir internationale Normen vollziehen, ob sie nun von Amerika oder aus Brüssel kommen, neigen wir zu Perfektionismus und machen überschiessende Regulierungen. Im Endergebnis haben wir in der Schweiz höhere Preise für dieselben Güter als andere Länder, die diese Regulierungen eigentlich auch vollziehen und vollziehen müssen.

Hier geht es wieder um einen solchen Fall: Es geht darum, wer in der Schweiz überhaupt Revisorendienstleistungen anbieten darf. Es ist klar, wir müssen das hier jetzt gesetzlich regeln. Herr Bundesrat Blocher hat uns ja mitgeteilt, dass dies jetzt notwendig sei. Aber ich finde, wenn wir es regeln, müssen wir es wirklich verhältnismässig regeln und nicht Anforderungen stellen, die überschiessend sind und weit über das öffentliche Interesse an der Regulierung hinausgehen. Mir geht es insbesondere darum, wer in einer Firma überhaupt ordentliche Revisionen durchführen darf.

Der Bundesrat hat eine ganz detaillierte, bis ins Einzelne gehende Regelung vorgeschlagen, mit Abschlusszeugnissen, die vorgelegt werden müssen usw. Ich kann damit leben, dass nur ganz bestimmte Berufsgattungen diese "höhere Weihe" überhaupt erlangen können. Aber zusätzlich setzt der Bundesrat sehr viele Jahre Fachpraxis voraus, bevor jemand beispielsweise eine Revisionsfirma gründen und selbstständig revidieren kann. Es ist klar, dass damit der Markt und der Wettbewerb eingeschränkt werden. Die Preise für Revisionen werden erhöht, und das belastet wieder die Wirtschaft.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, zwei Bestimmungen zu überdenken und zu überlegen, ob wir damit wirklich noch verhältnismässig sind. Einmal wird in Buchstabe b festgehalten, dass ein eidgenössisch diplomierter Treuhandexperte erst nach fünf Jahren Fachpraxis überhaupt selbstständig eine Gesellschaft revidieren kann. Ich bitte Sie, zu bedenken, dass ich nicht von den Publikumsgesellschaften spreche, die nur von Revisionsunternehmen geprüft werden dürfen - das ist auch neu -: Hier geht es um die ordentliche Revision von Mittelstandsunternehmen, wie es sie in der Schweiz in grosser Zahl gibt. Wir haben vorher von der GmbH gesprochen usw. Es geht um all die Unternehmen, deren Umsätze höher sind als dieser Grenzwert, und das sind viele. Neu soll es erst nach fünf Jahren Fachpraxis möglich sein, sie zu revidieren! Das ist mehr, als von Ärzten verlangt wird, bis sie ans Krankenbett treten dürfen. Einen Revisor möchte man aber offenbar mindestens fünf Jahre lang warten lassen. Das ist zu viel! Ich schlage Ihnen vor, sich mit drei Jahren zu begnügen und damit diesen Leuten schneller die Möglichkeit zu geben, eigene Firmen zu eröffnen und aktiv selbstständig tätig zu sein.

Dann folgt Buchstabe c. Hier geht es um die Frage, wann Universitätsabsolventen der Fachrichtungen Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften, Fachhochschulabsolventen, Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis und Treuhänderinnen mit eidgenössischem Fachausweis überhaupt als selbstständige Revisoren tätig sein dürfen. Sie müssen zwölf Jahre - zwölf Jahre! - Fachpraxis haben. Ein "Dr. oec." der Universität St. Gallen muss also zwölf Jahre warten, bis er in der Schweiz ein mittleres Unternehmen revidieren darf. Diese lange Zeit ist unverhältnismässig! Ich [PAGE 630] bitte Sie, auch hier eine vernünftige Zahl zu bestimmen. Ich schlage Ihnen auch hier drei Jahre vor.

Jetzt gebe ich Ihnen durchaus Recht, dass es eine Ermessensfrage ist, wie lange man diese Zeit ansetzen soll. Diese Frage stellt sich bei allen Berufsgattungen, wo man Fachpraxis verlangt. Ich bitte Sie, auf jeden Fall eine Differenz zu schaffen. Nachher kann man vielleicht im Nationalrat noch des Langen und Breiten über die Anzahl Jahre diskutieren. Aber das, was hier daher kommt, ist einfach nicht verhältnismässig.

Dazu schadet es, es wird alles teurer, und es bringt keinen Nutzen; es hat keinen Nutzen, wenn man einen zwölf Jahre üben lässt. Die Revisionstätigkeit bei einer ordentlichen Revision ist jetzt auch wieder nicht so schwierig. Ich nenne jetzt zum Vergleich ein anderes Beispiel, den Rechtsanwaltsberuf mit forensischer Tätigkeit: Dafür wird in der Schweiz ein Jahr Praxis verlangt, ein Jahr Gerichts- und Anwaltspraxis, und dann darf man Klienten selbstständig bis vor Bundesgericht vor Gericht vertreten. Das ist dann im Einzelfall sehr oft noch wichtiger. Wenn wir diese Fristen so belassen, würden wir nur eines schaffen: Wir würden Probleme am Arbeitsmarkt schaffen, und die Preise würden erhöht.

Ich empfehle Ihnen, hier zu reduzieren und auf diese drei Jahre zurückzugehen.