Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-15
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-15
Wortprotokoll
Die vom Nationalrat und von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagene Lösung ist besser als diejenige des Bundesrates. Inhaltlich sagt sie das Gleiche aus, aber sie ist etwas eleganter formuliert.
Warum empfehlen wir Ihnen, die Minderheit abzulehnen? Erstens hat nicht jede Gesellschaft einen Geschäftsführer. Dieser ist bei der GmbH, nicht aber bei der Aktiengesellschaft vorgeschrieben; es haben auch nicht alle Aktiengesellschaften einen Geschäftsführer. Zweitens sagt das Expertengutachten, dass der Antrag der Minderheit rechtswidrig sei, weil man danach einen Geschäftsführer hat, der immer den Wohnsitz in der Schweiz haben muss. Sie kennen die Problematik, die wir bezüglich der Bestimmung hatten, dass die Verwaltungsräte in der Mehrheit Schweizer sein müssen; das mussten wir auch aufheben aus diesem Grunde.
Ich glaube, die Fassung der Mehrheit der Kommission und jene des Nationalrates und des Bundesrates geben eben auch die Möglichkeit, zu sagen, worum es geht. Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, [PAGE 633] die Wohnsitz in der Schweiz hat. Dort, wo mindestens zwei Personen die Gesellschaft vertreten müssen, müssen halt zwei in der Schweiz wohnen. Dieses Erfordernis kann durch den Geschäftsführer oder einen Direktor erfüllt werden. Dann ist das nicht diskriminierend, sondern man verlangt zwar die Schweizer Vertretung, aber man verlangt nicht, dass ganz spezifische Positionen nur von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz besetzt werden können.
Wir bitten Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen.