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Germann Hannes · Ständerat · 2005-06-15

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-15

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir einige Ergänzungen. Die Revision des GmbH-Rechtes bringt zahlreiche Verbesserungen und stellt gleichzeitig sicher, dass diese Rechtsform flexibel bleibt. Zu begrüssen ist insbesondere der Wegfall der Beschränkung des Stammkapitals auf bisher maximal 2 Millionen Franken. Dies ermöglicht es gerade kleineren und mittleren Firmen, bei Bedarf via Kapitalerhöhung das Wachstum zu finanzieren. Ebenfalls im Sinne einer Flexibilisierung ist die Möglichkeit der Schaffung einer Einpersonengesellschaft.

Die Änderungen der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht und im Revisionsaufsichtsgesetz sehen neu zwei Revisionskategorien vor, die ordentliche Revision und die eingeschränkte Revision. Letztere ist neu und bietet insbesondere hinsichtlich Prüfungsumfang, Prüfungsschärfe und fachlicher Anforderungen an die Revisionsstellen verschiedene Entlastungen gegenüber der ordentlichen Revision. Die Revisionspflicht wird ja mit einem Optionensystem verbunden, das die Möglichkeit bietet, unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen die Grundregelung den jeweiligen Umständen und Bedürfnissen anzupassen. Damit nun bei den Revisionskosten nicht über das Ziel hinausgeschossen wird, ist es wichtig, dass die Schwellenwerte im Interesse von KMU und Stiftungen, aber auch Vereinen deutlich angehoben werden, wie dies der Nationalrat und die Kommissionsmehrheit fordern.

Fazit: Die OR-Revision des GmbH-Rechtes sowie des Revisionsrechtes ist kein grosser Wurf, sie bringt aber notwendige Anpassungen und eine ebenso wünschbare Flexibilisierung.

Darum plädiere ich für Eintreten und Zustimmung zu den Beschlüssen der Kommissionsmehrheit.

Germann Hannes · Ständerat · 2005-06-15 | Lexipedia | Lexipedia