Schweiger Rolf · Ständerat · 2000-06-16
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-16
Wortprotokoll
Einen idealen Finanzplan gibt es nicht! Grund hierfür ist die an sich banale Tatsache, dass es auch eine ideale Politik nicht gibt. Dies wiederum hat seine Ursache darin, dass je nach politischem Standpunkt unterschiedliche Ziele als erstrebenswert und richtig beurteilt werden. Während die einen den Wirkungsbereich des Staates und damit auch seinen Finanzbedarf und - als Folge hiervon - die Steuern reduzieren wollen, tendieren andere eher zu einer Ausweitung staatlichen Handelns und damit auch des staatlichen Finanzbedarfs. Deshalb kann ein Finanzplan nur realistisch oder aber unrealistisch sein. Realistisch ist er dann, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind:
1. Er muss aufzeigen, dass die für das staatliche Funktionieren als erforderlich beurteilten Ausgaben möglichst ohne zusätzliche Verschuldung durch ordentliche Einnahmen finanziert werden können.
2. Er muss gewährleisten, dass die Quelle, aus der letztlich alle Mittel stammen, nämlich die Wirtschaft, in ihrer Entfaltung durch Steuern und Abgaben nicht unnötig beeinträchtigt wird.
Auf die Schweiz bezogen bedeutet dies unter anderem, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit zumindest erhalten, besser aber gestärkt werden muss. Ihre vorberatende Kommission ist nun mit unterschiedlichem Begeisterungsgrad der Auffassung, dass der Legislaturfinanzplan 2001-2003 diese Voraussetzungen zu erfüllen vermag. Zur Begründung Folgendes:
1. Die zur Befriedigung der - ich nenne das einmal so - ordentlichen Bedürfnisse, aber auch zur Befriedigung der ausserordentlichen Bedürfnisse erforderlichen staatlichen Ausgaben sollen ein zurückhaltend prognostiziertes Wirtschaftswachstum nicht übersteigen. Anders gesagt: Die Bundesstaatsquote, verstanden als Anteil der Bundesausgaben am BIP, sollte im Minimum stabil bleiben. Die diesbezüglichen Zahlen des Finanzplanes sehen dazu wie folgt aus: Der Bundesrat geht davon aus, dass in den nächsten vier Jahren die Inflation im Durchschnitt 2 Prozent, das reale Wirtschaftswachstum 1,5 Prozent und das nominale Wirtschaftswachstum pro Jahr somit um 3,5 Prozent ansteigen dürften. Diese Prognose darf als vorsichtig beurteilt werden. Für die Bundesausgaben wird nun eine durchschnittliche Steigerung von 3,4 Prozent angenommen, was bedeutet, dass die Bundesstaatsquote nach einer vorübergehenden Senkung stabil bleibt und mit 11,8 Prozent im Jahre 2003 ungefähr wieder derjenigen des Jahres 1999 entsprechen wird. Zu den genannten Zahlen ist - ich meine dies nicht relativierend - zu bemerken, dass ein nicht unwesentlicher Teil des Mehraufwandes durch noch nicht beschlossene Transferzahlungen bedingt ist. Zu erwähnen ist einerseits die für das Jahr 2003 vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung um 1,5 Prozent, deren Ertrag an die AHV und die IV weitergeleitet werden muss, und andererseits die Förderabgabe, welche die uns bekannten Subventionen auslösen würde.
Weiter entsteht ein Mehraufwand als Folge der Weiterleitungspflicht der Einnahmen aus der neu eingeführten LSVA sowie durch die Kantonsanteile an den relativ stark zunehmenden Bundessteuereinnahmen. Würden diese Positionen entfallen - ich halte nochmals fest, dass dies gewissermassen eine spielerische Betrachtungsweise ist -, so würden die jährlichen Mehrausgaben des Bundes im Bereich der Teuerung somit bei etwa 2 Prozent liegen.
2. Bei den im Finanzplan für die Ausgabenzunahme getroffenen Annahmen sind dann, wenn die wirtschaftliche Entwicklung besser als prognostiziert verläuft, die daraus resultierenden zusätzlichen Einnahmen noch nicht verplant. Dies gibt zusätzlichen Spielraum, zumal eine ausgeglichene Jahresrechnung im Jahre 2002 sowie ein Überschuss von 1,2 Milliarden Franken im Jahre 2003 schon dann erreicht werden können, wenn auch nur schon die im Legislaturplan prognostizierten Einnahmen anfallen. Eine über die Prognose des Bundesrates hinausgehende Wirtschaftsentwicklung generiert daher ein zusätzliches Einnahmenpotenzial, über dessen Verwendung noch relativ frei entschieden werden kann. Denkbar sind drei Möglichkeiten, nämlich Schuldenabbau, Steuersenkungen oder Ausweitung der Ausgaben.
Der Bundesrat hat nach Verabschiedung seiner Legislaturplanung entschieden, das Schwergewicht auf steuersenkende Massnahmen zu legen, so z. B. auf die Reduktion der Stempelsteuer und die Entlastung der Familien bei der direkten Bundessteuer. Dieser Weg ist richtig, darf aber durchaus noch intensiver begangen werden. Zu denken ist dabei an weitere steuerliche Erleichterungen für die Unternehmungen, dies insbesondere in Bereichen, wo das heutige System zu steuerlichen Verzerrungen führt. Werden die zu erwartenden Mehreinnahmen nicht für Steuersenkungsmassnahmen gebraucht, dann besteht die erhebliche [PAGE 380] Gefahr, dass verschiedenartige neue Begehren an den Staat gestellt und in der Euphorie, die Defizite überwunden zu haben, auch bewilligt würden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass fast jede finanzpolitische Morgenröte der Beginn einer neuen Talfahrt war. Es ist nicht zuletzt Aufgabe des Parlamentes, solche früher gemachten Fehler nicht zu wiederholen. Die Flut von Vorstössen, welche einer solchen Zielsetzung nicht entsprechen, lässt allerdings wenig Gutes erahnen.
3. Nicht ausdrücklich spricht sich der Legislaturfinanzplan darüber aus, ob und wie die Verschuldung reduziert werden kann. Dies ist der Grund, warum Ihnen die vorberatende Kommission eine entsprechende Richtlinienmotion (00.3203) unterbreitet. Darin wird der Bundesrat beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten und Bericht darüber zu erstatten, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Priorität innerhalb der Bundesaufgaben die Schulden reduziert werden sollen.
Bei Ihrer vorberatenden Kommission bestand diesbezüglich die Auffassung, dass die zu erwartenden ausserordentlichen Einnahmen - Stichwörter: Goldverkäufe, Erlös aus der Versteigerung von Funklizenzen, Verkauf der Swisscom-Beteiligung - zumindest schwergewichtig für den Abbau von Schulden zu verwenden sind. Als problematisch würde empfunden, wenn die Einnahmen aus Sonderfaktoren ordentliche und wiederkehrende Aufgaben finanzieren würden. So nämlich würden Strukturen zementiert, die grundsätzlich und langfristig bereinigt werden müssten.
Zusammenfassend: Ihre vorberatende Kommission vertritt die Auffassung - im Sinne meiner Ausführungen -, dass der Legislaturfinanzplan realistisch ist, die Erreichung des Stabilitätszieles gewährleistet und bei guter wirtschaftlicher Entwicklung einen Handlungsspielraum öffnet, welcher mittelfristig eine moderate Senkung der Staats-, der Steuer- und der Verschuldungsquote ermöglichen könnte. Erreichbar ist eine solches Zielsetzung allerdings nur dann, wenn die finanzpolitische Disziplin, welche schon bald die Stabilisierung des Bundeshaushaltes ermöglichen wird, auch zukünftig beibehalten werden kann.
In diesem Sinne ist vom Legislaturfinanzplan Kenntnis zu nehmen. Die Richtlinienmotion 00.3203 ist zu überweisen; der Bundesrat ist damit einverstanden.