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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-06-16

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat in Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436, "Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechtes", festgestellt, dass eines der Hauptprobleme der schweizerischen Raumplanungs- und Umweltrechtsprechung die mangelhafte und ungenügende Koordination zwischen diesen beiden Rechtsgebieten ist. Das Raumplanungsrecht auf nationaler Ebene enthält vorwiegend Grundsätze, die im Einzelfall nicht einfach zu konkretisieren sind. Das Umweltrecht dagegen ist viel konkreter und im Einzelfall deshalb nur wenig flexibel.

Das hat zur Folge, dass raumplanerisch an sich richtige und vernünftige Lösungen verunmöglicht werden, weil das Umweltrecht dem entgegensteht. Ursache hierfür ist unter anderem der Umstand, dass man im Umweltrecht in räumlich kleinen Dimensionen, im Raumplanungsrecht dagegen in grossräumigen Kategorien denkt. So ist beispielsweise eine Konzentration von immissionenverursachenden Bauten und Anlagen wünschbar. Das Umweltrecht steht dem aber entgegen, weil es eben die auf das Kleingliedrige ausgerichteten Betrachtungsweisen als richtig erachtet. Dies ist letztlich aber auch umweltpolitisch problematisch.

Mit ihrer Motion will die Kommission für Rechtsfragen nun erreichen, dass wieder eine grössere Flexibilität möglich ist, was bedingt, dass gesetzliche Anpassungen zu machen sind. Es ist uns durchaus klar, dass dies ein komplexes Unterfangen sein und dieses Unterfangen Zeit brauchen wird. Möglicherweise wird das Problem jedoch auch vom Bundesrat und von der Verwaltung als dringend beurteilt, sodass gesetzgeberisch ein stufenweises Vorgehen vorgesehen wird. Zu denken ist beispielsweise an die Schaffung von Ausnahmeregelungen, die es im konkreten Einzelfall erlauben, die Anliegen der Raumplanung und des Umweltschutzes besser unter einen Hut zu bringen. Dies ist die kurzfristige Optik.

Mittelfristig wird eine umfassende Bearbeitung der Koordinationsproblematik zu mannigfaltigen Änderungen von Gesetzen und Verordnungen führen müssen. Nur so können wir wieder eine Situation erreichen, welche die Realisierung von grösseren Projekten nicht zu einem jahrelangen juristischen Hindernislauf macht, sondern erlaubt, unter konkreten Vorgaben volkswirtschaftlich, raumplanerisch und ökologisch gute Projekte auch tatsächlich in vernünftiger Zeit zu realisieren.

Deshalb beantragt Ihnen Ihre Kommission für Rechtsfragen zusammen mit dem Bundesrat, die Motion anzunehmen.