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Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-06-16

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Die Zielrichtung dieser Teilrevision ist meines Erachtens sehr gut, und ich möchte mich voll dahinter stellen. Ich habe aber trotzdem eine Frage an den Vertreter des Bundesrates, und zwar geht die Frage dahin, wie sich diese Teilrevision mit den Anstrengungen verhält, die wir letztes und vorletztes Jahr unter dem Stichwort NFA unternommen haben.

Wir hatten mit der ganzen NFA-Übung die Absicht, die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen klarer auseinander zu halten, klarer zu trennen und zu fokussieren. Wenn ich jetzt die Vorlage für die Teilrevision lese, dann stelle ich beinahe von Artikel zu Artikel fest, dass hier wieder beide Ebenen angesprochen werden und dass hier ein Konzept entsteht, das schlussendlich eher eine Vermengung der Aufgaben als eine klare Zuteilung bringt. Ich frage mich, wie sich das zum Grundgedanken des NFA verhält.

In der Botschaft findet sich auf Seite 2160 im deutschen Text ein einziger Hinweis auf den NFA. Wenn ich das richtig gelesen habe - vielleicht habe ich nicht alles mitgekriegt -, muss ich feststellen, dass sich die Hinweise auf den NFA auf diesen einzigen Absatz beschränken. Da geht es lediglich um die Frage des Instrumentariums, wonach man hier im Finanzierungsbereich mit Programmvereinbarungen usw. arbeiten könne. Aber die Grundfrage stellt sich in dieser Botschaft, wenn ich das richtig sehe, nicht.

Ich könnte mir im Übrigen vorstellen, dass in den Botschaften des Bundesrates künftighin ähnlich wie das Verhältnis zum internationalen Recht auch kurz das Verhältnis zum NFA beleuchtet würde. Das würde vielleicht den Grundgedanken des NFA besser zum Tragen bringen. Ich bin froh, dass der vielleicht grösste "Sündenfall" in dieser Beziehung von der Kommission zur Streichung empfohlen wird, nämlich der neue Artikel 23i betreffend die Unterstützung regionaler Initiativen. Dieser verpflichtet die Kantone geradezu zur Unterstützung von Bestrebungen zur Errichtung und Erhaltung von Pärken von nationaler Bedeutung. Diese Streichung geht, meine ich, wieder in die richtige Richtung.

Gesamthaft, wie gesagt, bin ich froh, wenn ich vielleicht seitens des Vertreters des Bundesrates noch etwas zu dieser Problematik hören dürfte. Ich sage aber noch einmal: Ich kann mich voll hinter die Zielrichtung dieser Teilrevision stellen!