Brändli Christoffel · Ständerat · 2005-06-16
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-16
Wortprotokoll
Ich möchte vorerst dem Bundesrat für diese Vorlage herzlich danken. Ich bin auch der Kommission dankbar, dass sie hier weiterhin die klare Unterscheidung macht zwischen dem Schweizerischen Nationalpark im Unterengadin und den Pärken, die hier entstehen sollen. Das heisst, das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1980 über den Schweizerischen Nationalpark im Kanton Graubünden bleibt bestehen und ist weiterhin die Grundlage für diesen Park.
Es ist in der Tat so, dass der bestehende Nationalpark in wissenschaftlicher Sicht, in qualitativer Sicht und auch touristisch gesehen nicht nur von nationaler, sondern von internationaler Bedeutung ist. Herr Büttiker hat von der Champions League gesprochen. Wenn man unter Champions League das Beste vom Besten versteht, dann trifft das zu. Wenn man aber den Rummel der Champions League betrachtet, dann ist der Schweizerische Nationalpark weit von der Champions League entfernt, und das ist gut so.
Es ist deshalb richtig, dass hier diese Unterschiede weiterhin aufrechterhalten werden. Die Kommission hat denn auch in Artikel 23k erfreulicherweise eine Korrektur vorgenommen. An und für sich hätte man diese Labelfrage auch im Nationalparkgesetz lösen können. Aber ich glaube, es hat eine gewisse Logik, dass man das hier integriert hat. Es wird auch - das scheint mir wichtig zu sein - kein Zwang auf die Gemeinden ausgeübt, diese Umgebungszonen zu schaffen. Ich bin auch der Meinung, dass diese Fragen mit Verhandlungen und nicht über den Gesetzgeber gelöst werden sollen.
Nun zur Parkidee im vorliegenden Gesetz: Ich glaube, die Entwicklung von Pärken hat eine wichtige Bedeutung in Bezug auf die Erhaltung des ursprünglichen Naturcharakters, auf die Förderung von Naturerlebnis, auf die Schaffung attraktiver touristischer Angebote. Es ist auch richtig, meine ich, dass der Bund hier den Rahmen definiert. Es wäre schlecht, wenn wir in diesem Bereich einen Wildwuchs hätten, d. h., wenn jeder Kanton die Pärke selbst definieren würde und man damit nicht mit klaren Produkten auf dem Markt wäre. Der Bund hat hier also eine Koordinationsaufgabe.
Es ist auch positiv an dieser ganzen Parkdiskussion, dass man - ich sage das bewusst - in den Regionen endlich regionale Zusammenarbeit pflegt. Wir haben im Tourismus ein Riesenproblem: dass jeder Ort meint, eigenständig und mit eigenen Ideen auf dem Markt auftreten zu müssen. Das ist eine hoffnungslose Angelegenheit. Diese Parkidee hat in den Regionen eine erfreuliche regionale Zusammenarbeit ausgelöst. Es haben sich daraus auch interessante, verheissungsvolle Projekte entwickelt. Ich meine, auch beschäftigungspolitisch kann hier einiges erwartet werden.
Wenn man nun diese ganze Parkfrage betrachtet, positiv beurteilt, ergibt sich, dass auch die Finanzierung sichergestellt sein muss. In die Finanzierungsverantwortung eingebunden sind in erster Linie selbstverständlich die Träger, dann die Gemeinden, dann die Kantone und - das ist für mich auch klar, wenn der Bund hier eben richtigerweise diese Gesetzgebung macht, dieses Rahmengesetz erlässt - auch der Bund.
Ich wünsche mir nicht, dass es in Bezug auf diese Finanzhilfen eine Riesendiskussion gibt. Sie können in dieser Frage einfach entscheiden: Ja, der Bund soll auch finanzielle Beiträge leisten. Oder Sie können entscheiden: Vielleicht leistet der Bund finanzielle Beiträge. Wenn Sie die Kann-Bestimmung mit diesem "vielleicht" wählen, können Sie noch die Variante wählen, vom Bundesrat eine Erklärung zu verlangen, dass man auch in diesem Fall Geld fliessen lässt. Ich bin der Meinung, man sollte diese Frage klären und ein klares Bekenntnis abgeben, klar Ja sagen.
Das Ja heisst nicht, dass der Bund in der finanziellen Hauptverantwortung steht. Sie sehen, dass Artikel 23jbis verschiedene Kriterien definiert, Abstufungen definiert, und es wird, so meine ich, so sein, dass der Bund primär beim Start-up, in Bezug auf die Infrastruktur und bei der Qualitätssicherung involviert sein wird. In Bezug auf den Betrieb gehe ich davon aus, dass vor allem die Träger, die Regionen in der Hauptverantwortung stehen. Das ist aber eine Kompetenz des Bundesrates, und hier besteht auch genügend Flexibilität, das vernünftig umzusetzen.
Ich meine, es wäre gut, wenn man hier ein klares Bekenntnis aussprechen würde. Das wäre auch Motivation für all die vielen Leute an der Front, die jetzt gewillt sind, etwas in diesem Tourismusland Schweiz zu tun.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie hier jetzt auf die Vorlage eintreten und dann bei Artikel 23jbis der Minderheit I zustimmen.