Büttiker Rolf · Ständerat · 2005-06-16
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Während alle unsere Nachbarstaaten - zum Teil schon vor Jahrzehnten - zahlreiche Naturpärke und Nationalpärke eingerichtet haben, welche auf dem touristischen Markt zu einem stets wichtigeren Segment werden, haben wir uns in der Schweiz seit 1914 mit einem einzigen Nationalpark im Engadin begnügt. Verschiedene parlamentarische Vorstösse, die bereits in den Neunzigerjahren erfolgten, verlangten deshalb, dass auch in unserem Land gesetzliche Grundlagen für die Errichtung weiterer Pärke geschaffen werden.
Die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz geht auf diese Vorstösse zurück. In der Vernehmlassung Ende 2002 wurde der Gesetzentwurf von Kantonen, Parteien und Verbänden mehrheitlich begrüsst. Inzwischen starteten bereits verschiedene Regionen Parkprojekte und setzten auch Hoffnungen in eine zukünftige Auszeichnung mit einem Label und in eine finanzielle Unterstützung durch den Bund.
Der Entscheid des Bundesrates im Februar 2004, die Vorlage aus der Legislaturplanung zu streichen, stiess daher auf grosses Unverständnis. Die Reaktionen von Kantonen, von Regionen, von Gemeinden und auch von Parlamentariern fielen heftig aus. 340 Gemeinden unterzeichneten innert kürzester Frist eine Petition der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und forderten vom Bundesrat dasselbe wie die noch in der Frühjahrssession eingereichten entsprechenden zehn parlamentarischen Vorstösse aus allen Parteien, nämlich: dem Parlament sofort eine "pfannenfertige" Vorlage mit einer Finanzierung durch den Bund zu unterbreiten. Die Motion Marty Dick mit entsprechendem Inhalt wurde in beiden Räten mit komfortablen Mehrheiten angenommen und damit zum Auftrag an den Bundesrat erhoben.
Ohne besonderen Enthusiasmus hat der Bundesrat dann am 23. Februar 2005 die Vorlage verabschiedet, dabei aber seine Hausaufgabe nur teilweise erfüllt: Nach wie vor wollte er den initiativen Regionen die finanzielle Unterstützung durch den Bund verweigern. Und er legte es in die Hände des Parlamentes, er überliess es ihm, die Verantwortung dafür zu übernehmen und zu formulieren, wie es sich diese Finanzierung vorstellt.
Die ständerätliche UREK hat das auch getan. Sie nahm das Geschäft unverzüglich an die Hand und beriet es in zwei Sitzungen durch. Das Ihnen bekannte und eindeutige Resultat nehme ich vorweg: Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der NHG-Revision zur Schaffung von Pärken von nationaler Bedeutung in der vorliegenden Form, einschliesslich einer Kann-Formulierung für die Finanzierung durch den Bund, zuzustimmen.
Ich möchte dem Bundesrat und der Verwaltung danken, dass sie bei der Finanzierung, auf die wir bei der Detailberatung zurückkommen, zu einer guten Lösung Hand geboten haben. Das hat zum Durchbruch dieser Vorlage geführt.
Was hat die Kommission zu dieser ungeteilten Zustimmung geführt? Das ist heute in der Eintretensdebatte wohl die entscheidende Frage.
1. Pärke sind für ländliche Regionen der Schweiz eine Chance, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Kommission hat sich anlässlich einer Anhörung von Experten über die verschiedenen Aspekte von Pärken informiert. Der Schweizerische Nationalpark im Engadin gehört zur Champions League der Nationalpärke in Zentraleuropa: Er ist der älteste dieser Pärke und eines der am besten geschützten Naturreservate. Um diese Errungenschaft, um die wir auch im internationalen Rahmen beneidet werden, weiterhin zu sichern, wird das Nationalparkgesetz von 1980 beibehalten. Mit der NHG-Revision sollen jedoch weitere Pärke in wertvollen Landschaften der Schweiz entstehen, wo nicht primär der Naturschutz, sondern das harmonische Miteinander von Natur und Wirtschaft in geeigneten ländlichen Gebieten als Chance genutzt wird.
Die sehr erfreulichen regionalwirtschaftlichen Effekte, die sich aus dem Betrieb des heutigen Nationalparks ergeben, sind wissenschaftlich untersucht und belegt. Jeder dort eingesetzte Franken des Bundes führt zu regionalem Einkommen in der Höhe von rund 6 Franken. Entsprechende positive wirtschaftliche Impulse von Pärken sind auch im Ausland hinlänglich bekannt. Der in der Anhörung befragte kantonale Regierungsvertreter erwartet insbesondere von regionalen Naturpärken, dass sie Schrittmacher für eine nachhaltige regionale Entwicklung und eine Trumpfkarte im Standortwettbewerb sein können, wenn die langfristige Qualität über das NHG gefördert und gesichert wird. Die Projekte seien durch und durch föderalistische Projekte, bei welchen die Kantone nach dem Leitsatz "Mehr Klasse als Masse" ebenfalls die Aufgabe der Qualitätssicherung wahrzunehmen hätten. Wer aber, wie der Bund, selber Anforderungen an die Zertifizierung von Pärken stelle und gleichzeitig davon profitiere, dass zu schönen Landschaften und Naturwerten in unserem Land besonders Sorge getragen werde, solle sich auch finanziell an Pärken beteiligen.
Die beiden in der Anhörung vorgestellten Initiativen für einen regionalen Naturpark, den Parc Ela in Mittelbünden und den Park im Pays d'Enhaut um Château d'Oex, haben im Wesentlichen drei Dinge aufgezeigt: Erstens müssen besondere Natur- und Kulturwerte vorhanden sein, damit diese als Kapital in Wert gesetzt werden können. Zweitens ist ein Parkprojekt ein ausgesprochen demokratischer und partizipativer Prozess, der sich ausgezeichnet eignet, einen Aufbruch in die Wege zu leiten, die Zusammenarbeit zu stärken und die Bevölkerung für ihre Landschaft zu sensibilisieren. Drittens wird durch die Idee eines Parkprojektes die Initiative gefördert, neue regionale Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und bestehende über ein Label besser zu vermarkten. Dies kommt vor allem der Landwirtschaft, dem Tourismus und dem regionalen Gewerbe zugute.
2. Freiwillig und partnerschaftlich sollen neue Pärke entstehen. In der Eintretensdebatte hat sich die Kommission mit den grundsätzlichen Stossrichtungen der Vorlage befasst. Nach der Annahme der Rothenthurm-Initiative durch das Volk 1987 war die Naturschutzpolitik des Bundes tendenziell auf Verbote und Gebote ausgerichtet. Um wertvolle Lebensräume vor übermässiger Nutzung oder gar Zerstörung zu bewahren, war dies auch wichtig. Aber die Erfahrungen im Vollzug haben auch gezeigt, dass das Verordnen von oben zu Widerstand bei den Betroffenen führt, die diesen Schutz umsetzen müssen. Für einen wirkungsvollen Natur- und Landschaftsschutz braucht es deshalb heute und in Zukunft vermehrt Partnerschaften zwischen Nutzern und Schützern. Solche Partnerschaften sind die Voraussetzung für [PAGE 645] Parkprojekte, die in den geeigneten Regionen allein auf freiwilliger Basis entstehen sollen. Dazu sind Anreize und, insbesondere in regionalen Naturpärken, keine weiteren Einschränkungen notwendig. Die Inventare über die bedeutsamen Natur- und Kulturwerte sind vorhanden, ebenso die raumplanerischen Instrumente. Nun gilt es, das Vorhandene sinnvoll in Wert zu setzen.
Mit der vorliegenden NHG-Revision werden deshalb lediglich Rahmenbedingungen und ein Förderinstrument geschaffen, um die Eigeninitiative in den Regionen anzuerkennen und zu unterstützen. Keinesfalls wird damit der Bund bestimmen können, wo und wie viele Pärke in der Schweiz entstehen sollen. Ebenso können neue Nationalpärke oder Naturerlebnispärke nur errichtet werden, wenn die betroffenen Nutzer freiwillig bereit sind, ihre Nutzung in der Kernzone zugunsten der Naturprozesse teilweise einzuschränken.
Diesen Stossrichtungen der NHG-Revision konnte die Kommission zustimmen. Sie beschloss mit 10 zu 1 Stimmen Eintreten. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun und auf diese Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie, die Finanzierungsprobleme dann in der Detailberatung beim entsprechenden Artikel zu behandeln.