Germann Hannes · Ständerat · 2005-06-16
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-16
Wortprotokoll
Der Unterschied zwischen der Mehrheit und der Minderheit I, für die ich spreche, ist auf den ersten Blick nicht weltbewegend. Die Finanzierungsgrundlage wird in beiden Versionen geschaffen - dies ganz im Gegensatz zur Minderheit II (Schweiger).
Wollen wir die Schaffung von Naturpärken wirklich und glaubwürdig vorantreiben, dann müssen wir klare Voraussetzungen schaffen, gerade auch bei der Finanzierung. Nun wäre es geradezu seltsam, zwar alle möglichen Biotope - angefangen bei den Hochmooren bis zu den Hecken und besonders wertvollen Wiesen - mit Einzelmassnahmen zu schützen und zu finanzieren, nicht aber räumlich ausgedehnte Verbundsysteme, um die es sich bei den regionalen oder nationalen Naturpärken handelt.
Warum ist nun die von der Minderheit I propagierte verbindliche Version zur Leistung von Finanzhilfen die bessere Lösung als jene der Mehrheit? Beim genauen Lesen von Artikel 23jbis wird rasch ersichtlich, dass die Finanzhilfen an hohe Auflagen gebunden sind. Die Buchstaben a, b und c von Absatz 1 sowie Absatz 2 geben den zuständigen Entscheidungsgremien jede Menge Spielraum für die Bemessung der Fördermittel. Bei so viel Gummi - meine ich - sollte man wenigstens bei der Ankündigung auf die verbindlichere Variante, "der Bund gewährt den Kantonen", setzen. Eine Kann-Formulierung, der so viele Einschränkungen und Bedingungen folgen, ist mir zu viel der Abschwächung. Meint man damit implizit etwa das, was die Minderheit II will, nämlich gar nichts?
Ich sage: Wenn der Bund und das Parlament diese Naturpärke wollen, müssen wir auch ein zuverlässiger Partner sein. Die Mittel sind ja ohnehin auf die erwähnten 5 bis maximal 10 Millionen Franken pro Jahr beschränkt und werden Buwal-intern umgelagert.
Die Mehrheitsvariante ist aber nicht nur schlechter, weil sie zu vage ist; sie ist meines Erachtens inhaltlich falsch. Ich sage Ihnen warum: Der grobe Widerspruch liegt zwischen Absatz 1 mit der Kann-Formulierung und Absatz 2, der lautet: "Die Höhe der Finanzhilfen richtet sich nach der Wirksamkeit der Massnahmen." Mit anderen Worten: Ist die Wirksamkeit nach Absatz 1 Buchstaben a bis c nicht gegeben, ist es einfach: Dann gibt es auch keine Beiträge! Werden die Anforderungen dagegen erfüllt, sind die Voraussetzungen für Finanzhilfen gegeben. Dann aber braucht es die Kann-Formulierung nicht mehr.
Folgen Sie darum der Minderheit I. Wir geben keinen Franken mehr aus, aber wir haben eine klarere, eine verlässliche und vor allem eine fassbare Regelung.