Maissen Theo · Ständerat · 2005-06-16
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Ich bin erfreut, dass diese Vorlage nun da ist, und möchte dem Bundesrat dafür danken. Allerdings muss es ihm sehr schwer gefallen sein, uns diese Vorlage zu unterbreiten. Damit ist meinerseits auch das Staunen darüber verbunden, wie wenig respektvoll der Bundesrat manchmal mit Mehrheitsmeinungen umgeht. Ich denke hier an das Vorverfahren, wie es in der Botschaft erwähnt ist: In der Vernehmlassung hat die Idee der Pärke mit entsprechender Mitfinanzierung des Bundes einen grossen, positiven Widerhall gefunden. Dann hat das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung, die dann allerdings leider in der Schlussabstimmung des Nationalrates gescheitert ist, ganz klar zum Ausdruck gebracht, was es will, nämlich solche Naturpärke mit finanzieller Unterstützung des Bundes. Entsprechende Motionen wurden in der Folge auch grossmehrheitlich angenommen.
Nun hat vorhin Herr Bundesrat Leuenberger in seiner Eloquenz beim Referieren die Situation nach meinem Dafürhalten etwas beschönigt. Er hat gesagt, das ganze Verfahren sei strategisch so geplant gewesen, um einen Lackmustest zu haben, ob man wirklich hinter diesem Projekt stehe oder nicht. (Heiterkeit)
Ich hoffe nicht, dass dieses Verfahren nun generell in der Gesetzgebung Eingang findet, dass Vorlagen immer mehrere Stufen durchlaufen müssen, damit man am Schluss sagen kann, das Umfeld des Bundesrates habe den Lackmustest bestanden und man könne die Gesetzgebung machen. Ich habe die Haltung des Gesamtbundesrates in dieser Frage - damit sind allerdings nicht Sie persönlich gemeint, Herr Bundesrat Leuenberger; das sage ich ganz klar - nicht als Testverfahren empfunden, sondern ich vermute dahinter eine gewisse Starrsinnigkeit.
Immerhin ist mir Folgendes klar: Wenn man hier legiferiert, sollte bei Pärken, die unter dem Label "von nationaler Bedeutung" laufen, eine Mitfinanzierung des Bundes damit verbunden sein, wie die Kommission das vorsieht.
Sie haben in der Botschaft interessante Ausführungen über Pärke in unseren Nachbarländern gemacht. Dabei haben Sie aber geflissentlich verschwiegen, wie diese Pärke finanziert sind. Ich weiss von den Pärken im benachbarten Ausland nur so viel, dass überall auch der Staat finanziell irgendwie damit verbunden ist.
Kollege Schweiger ist generell gegen diese Mitfinanzierung, und er nimmt die Beispiele aus den USA. Nun sind natürlich die Verhältnisse in den USA von den räumlichen Voraussetzungen her völlig anders; das ist das eine. Zum anderen ist es so, dass in den USA diese Pärke von nationaler Bedeutung ganz wesentlich von den USA und nicht von den einzelnen Staaten finanziert werden. Was er sagt, ist also im Grunde genommen ein anderes Konzept, das auf unser Land so gar nicht passt. In Bezug auf die Finanzierung dürfen wir doch feststellen, dass bereits im Vorverfahren das Buwal bestätigt hat, dass es möglich sei, intern mit Umlagerung der Finanzen so vorzugehen, dass keine zusätzlichen Kosten über das Budget des Bundes anfallen. Nun hat sich der Bundesrat - aufgrund des ganzen Ablaufes - in seiner Gesamtheit offensichtlich widerwillig dem Willen von aussen gebeugt. Er hat nun hier etwas geboren, was für mich doch etwas wie eine Alibiübung ist, indem im Grund bzw. im Effekt neben der Definition der Pärke nur neu ist, dass der Bund Labels abgibt. Das ist sehr wichtig, das ist begrüssenswert, aber das ist etwas, was ihn nichts kostet. Er hat sich also wirklich nur gerade, mehr der Form halber, in die Richtung bewegt, in die es gehen sollte.
Ich möchte der Kommission danken, dass sie hier eine Aussage bezüglich der Finanzierung macht, zumal das völlig in Übereinstimmung mit dem NFA ist, wo die Belange der Natur- und Heimatschutzfinanzierung auch angesprochen sind. Nun stellt sich die Frage: Folgt man der Mehrheit oder der Minderheit I, also einer Kann- oder einer zwingenden Formulierung? Es heisst schon in der Bibel: "Eure Rede sei Ja, Ja; Nein, Nein", und was die Kommission vorschlägt, ist ein "Jein". Was heisst es, wie es Kollege Inderkum sagt, wenn die Unterstützung von Natur- und Heimatschutz in der Bundesverfassung als Kann-Formulierung angesprochen wird? Man muss diesen Satz natürlich ganz lesen. Es ist klar, dass es dort "kann" heissen muss, denn Artikel 78 Absatz 3 erwähnt nicht nur die Unterstützung von Objekten, sondern es heisst dann weiter, dass der Bund solche Objekte von gesamtschweizerischer Bedeutung "vertraglich oder durch Enteignung erwerben oder sichern" kann. Da ist natürlich klar, dass in Bezug auf die Enteignung eine Kann-Formulierung und keine zwingende stehen muss.
Es ist aber ebenfalls klar: Wenn in der Verfassung eine Kann-Formulierung steht, dann ist es im Grunde genommen Sache des Gesetzgebers zu sagen, was man will und was nicht. Es gibt noch mehr Kann-Formulierungen in der Bundesverfassung; ich erinnere Sie an die Ausführungen in der Bundesverfassung zur Finanzordnung, da heisst es: Der Bund kann eine direkte Steuer erheben. Er kann Verbrauchssteuern erheben. Er kann eine Mehrwertsteuer erheben. Da ist überall eine Kann-Formulierung drin. Nachher legiferiert der Gesetzgeber. Ich kenne keine Steuergesetzgebung, wo es heisst, der Bund könne erheben, sondern es heisst: Der Bund erhebt soundso viel Prozent an Steuern. Es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, klare Aussagen zu machen; die Grundlage bildet die Bundesverfassung.
Wenn Sie den Text gemäss der Mehrheit genau lesen, dann sehen Sie, dass das Wort "kann" sogar zweimal drinsteht. Die Kommission schlägt die Formulierung "der Bund kann den Kantonen" vor, und dann heisst es weiter unten noch "wenn". Es steht mit dem Wort "wenn" eigentlich eine zweite Kann-Formulierung drin, der eine Reihe von Bedingungen folgt. Herr Kollege Inderkum will, dass hier eine Kontrolle besteht und der Bundesrat - beziehungsweise die [PAGE 652] Verwaltung - im Einzelfall entscheiden kann, ob er etwas gibt oder nicht. Das ist mit dem Wort "wenn" eindeutig gegeben. Mit den recht strengen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen besteht keine Gefahr, dass hier einfach eine Anspruchshaltung eingenommen werden kann.
Ich möchte Sie also bitten, im Sinne einer klaren Gesetzgebung auch gegen aussen den Betroffenen ein klares Signal zu geben, dass wir hier etwas machen wollen. Unterstützen Sie die Minderheit I. Geben Sie damit dem Willen des Parlamentes klar Ausdruck.
Ich möchte zum Abschluss doch noch Folgendes erwähnen, um all jene zu beruhigen, die finanzpolitische Bedenken haben: Es werden keine zusätzlichen Ausgaben getätigt werden, mit denen das Budget des Buwal steigen würde, sondern die Ausgaben können gemäss den Aussagen des Buwal seit jeher intern mit entsprechender Umverteilung "aufgefangen" werden.
Ich danke Ihnen also, wenn Sie der Minderheit I (Germann) folgen.