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AB 56915

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-09-19

Wortprotokoll

Diese Motion ist auch eine Folge des sogenannten Swissair-Debakels. Es wurde im Anschluss daran nämlich gefordert, man solle die Betriebssparkassen abschaffen. Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit vielen befürwortenden Stellungnahmen dazu dann gesehen, dass die Sache komplex ist. Er hat im Jahr 2003 ein Gutachten in Auftrag gegeben, und dieses Gutachten hat etwa Folgendes ans Tageslicht gebracht:

Es sind 41 solcher Betriebssparkassen untersucht worden. Das Einlagevolumen liegt etwa bei 3 Milliarden Franken. Eine Umfinanzierung wäre durchaus möglich. Aber es hat sich in diesem Gutachten gezeigt, dass es keine existenziellen Bedrohungen für die Stammbetriebe und auch keine nennenswerten Auswirkungen bzw. Nachteile für die Anleger gibt und dass aufgrund der eigentlich mässigen Bedeutung dieser Betriebssparkassen der Nutzen der Abschaffung eher bescheiden wäre. Die Gutachter haben dann vorgeschlagen, man solle die Aufklärung für die Einleger verbessern, um ihnen eben mögliche Gefahren aufzuzeigen, und/oder dann ein Konkursprivileg prüfen. Daneben wurde eine ganze Reihe von weiteren Massnahmen untersucht, zum Beispiel pfandrechtliche Sicherstellungen, eine obligatorische Einlageversicherung, die Schaffung von Sondervermögen und dann auch Massnahmen im Zusammenhang mit der Aufsicht, der Revision usw.

Der Bundesrat hat angesichts dieses Gutachtens seine Meinung gemacht, und er ist eigentlich gegen die Abschaffung dieser Betriebssparkassen. Ihre Bedeutung hat abgenommen; sie ist kleiner, als wir erwartet haben. Aber diejenigen, die es heute noch gibt, sind in gutem Zustand. Über 90 [PAGE 1000] Prozent haben überdurchschnittliche Bonitäten, sie haben teilweise sogar ein höheres Rating als Bankinstitute. Man trägt Sorge zu diesen Geldern, und es wäre unverhältnismässig, solche Institute jetzt abzuschaffen.

Was aus Sicht des Bundesrates allerdings nicht infrage kommt, das ist die Einführung eines Konkursprivilegs. Wenn schon, so müsste dann bei den Massnahmen, d. h. im Bereich Aufklärung an die Einleger, angesetzt werden.

Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass die Abschaffung von Betriebssparkassen unverhältnismässig ist, und kann in diesem Sinne den Inhalt der Motion eigentlich nicht unterstützen. Sofern doch eine Debatte stattfindet, wird er sich in dieser Debatte anhand der Unterlagen, des Gutachtens und mit einer eigenen Meinung dann noch einmal Gehör verschaffen.