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Brunner Toni · Nationalrat · 2005-09-20

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-20

Wortprotokoll

Im Namen der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, bei Artikel 18b Absatz 1 Buchstabe g die Minderheit zu unterstützen.

Die Mehrheit will den Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichten, nicht nur die Netznutzungstarife, sondern auch die aus den Netznutzungstarifen resultierende Jahressumme zu veröffentlichen. Das ist wenig sinnvoll und dient offensichtlich vorab dazu, Vorurteile gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber bezüglich überhöhter Gebühren zu schüren. Diese Regelung dient meiner Ansicht nach nicht der Transparenz, denn die Jahressumme der Netznutzungsentgelte entspricht nicht dem Gewinn. Für das Funktionieren des Strommarktes ist diese zusätzliche Aufgabe nicht notwendig und auch nicht matchentscheidend.

Ich bitte Sie, wie die SVP-Fraktion bei Artikel 18b Absatz 1 Buchstabe g die Minderheit zu unterstützen.

Die SVP-Fraktion lehnt es ebenfalls ab, dass in Artikel 18b ein Absatz 2 eingefügt wird. Der Bundesrat soll dem Übertragungsnetzbetreiber keine weiteren Aufgaben übertragen können. Warum? Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, müssen die Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers abschliessend formuliert werden. Mit der vom Bundesrat vorgesehenen Regelung können jederzeit neue Aufgaben auf den Übertragungsnetzbetreiber überwälzt werden, ohne dass das Parlament dazu befragt werden muss.

Ich bitte Sie also namens der SVP-Fraktion, in Artikel 18b auf einen Absatz 2 zu verzichten und ihn gemäss Antrag der Minderheit Steiner zu streichen.