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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-09-21

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, hier der Mehrheit zu folgen. Wir anerkennen wohl, dass sich Bussen auch nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten müssen. Allerdings überschätzen Sie die Mehrzahl der in der Strombranche Tätigen; Herr Bigger hat bereits darauf hingewiesen. Die Strombranche besteht nicht nur aus Grossunternehmen, die Millionen verdienen, sondern mehrheitlich aus kleinen Unternehmen, die zum Teil auch im Besitz der öffentlichen Hand sind. Diesem Umstand ist hier im Rat Rechnung zu tragen.

Eine Verzehnfachung der Bussen, wie sie die Minderheit fordert, lehnt die FDP-Fraktion ebenfalls ab. Ich verweise Sie auch auf Absatz 1bis von Artikel 55 des Elektrizitätsgesetzes, den wir in der gestrigen Beratung neu eingefügt haben; das ist die Strafbestimmung im Elektrizitätsgesetz. Dort haben wir auch eine Obergrenze für die Bussen von 100 000 Franken, wie wir sie auch hier in Artikel 27 des Stromversorgungsgesetzes einführen wollen.

Erlauben Sie mir eine letzte Bemerkung: Ich plädiere immer auch für eine Verhältnismässigkeit bei den Bussen auf Strafandrohung im Nebenstrafrecht im Verhältnis zum ordentlichen Strafrecht. Es kann ja nicht angehen, dass Sie im Nebenstrafrecht mit Bussen oder mit anderen Strafen bedacht werden, die weit über das Mass im ordentlichen Strafrecht für schwerere kriminelle Handlungen bzw. Delikte hinausgehen.

Ich bitte Sie, hier Vernunft walten zu lassen, Mass zu halten und der Mehrheit zu folgen.