Schenker Silvia · Nationalrat · 2005-09-21
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-21
Wortprotokoll
Was bezweckt dieses Gesetz, das wir jetzt beraten? Was erwartet die Bevölkerung, was erwarten die sogenannten Endverbraucher und Endverbraucherinnen von einem Gesetz, das die Stromversorgung regelt? Sie erwarten doch, dass sie immer dann, wenn sie Strom brauchen, Strom zur Verfügung haben, und zwar genau so viel, wie sie brauchen. Sie interessieren sich zunehmend auch dafür, wie umweltschonend der Strom erzeugt wird, und sie möchten wissen, was der Strom kostet.
Der Zweckartikel des Gesetzes sollte dessen Zielsetzung so verständlich wie möglich umschreiben. Sie finden auf der Fahne drei Varianten für eine Ziel- respektive Zweckformulierung. Im Antrag der Minderheit Menétrey-Savary ist genau das enthalten, was das Gesetz bezwecken soll, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die wichtigsten Elemente sind die sichere und die nachhaltige Versorgung. Wie gross die Störungen im öffentlichen und privaten Leben sind, wenn die Stromversorgung zusammenbricht, konnten wir in der Vergangenheit verschiedenste Male erleben. Soweit es möglich ist, hat der Gesetzgeber, haben wir alles vorzukehren, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Strom soll konstant und auch in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Wir werden dann bei den einzelnen Artikeln noch zu diskutieren haben, was das genau heisst. Klar ist aber, dass der Begriff der Versorgungssicherheit in den Zweckartikel gehört. Genauso klar ist aus der Sicht der SP-Fraktion, dass die Versorgung nicht nur sicher, sondern auch nachhaltig sein soll. Den Begriff der Nachhaltigkeit beziehen wir nicht nur auf den schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen - wir werden noch ausführlich über die erneuerbaren Energien sprechen -, mit "nachhaltig" meinen wir auch, dass Stromproduktion und -verteilung sozialverträglich organisiert werden sollen. [PAGE 1048]
Das Element des Wettbewerbs gehört unserer Meinung nach nicht in die Zielformulierung des Gesetzes. Der Wettbewerb respektive die richtige und gute Positionierung im Wettbewerb mit anderen Protagonisten im Geschäft ist möglicherweise ein Mittel, um den Zweck der Versorgungssicherheit zu erreichen. Der Mehrheitsantrag schiesst unserer Meinung nach über das Ziel hinaus. Hier wird deutlich, was die Mehrheit der Kommission will und welche Mentalität gemäss der Mehrheit in diesem Gesetz vorherrschen soll.
Zweck des Gesetzes, so will es die Mehrheit, soll neben der sicheren Versorgung explizit ein wettbewerbsorientierter Elektrizitätsmarkt sein. Sie können sich vielleicht daran erinnern - ich hoffe, Sie tun es -: Schon beim EMG war die Wettbewerbsorientierung einer der grossen Streitpunkte. Ich habe einmal gelernt, dass es durchaus legitim ist, Fehler zu machen, dass es aber - sagen wir einmal - zumindest ungeschickt ist, den gleichen Fehler zweimal zu machen. Wenn Sie der Mehrheit folgen, dann sind Sie auf einem gefährlichen Weg, dann laufen Sie Gefahr, genau dies zu tun.
Gegenüber dieser Formulierung ist jene des Bundesrates um einiges besser. Der Bundesrat nennt zwar auch den Wettbewerb als eines der Ziele, aber er schreibt - unserer Meinung nach zu Recht -, dass das Gesetz die Rahmenbedingungen festzulegen hat. Sollte der Bundesrat an seiner Formulierung festhalten und sollte die Minderheit Menétrey-Savary abgelehnt werden, wird die SP-Fraktion den Entwurf des Bundesrates unterstützen.
Zunächst bitte ich Sie aber, der Minderheit Menétrey-Savary zuzustimmen.