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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-09-21

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Bei diesem Artikel geht es um die Aufsichtsabgabe, die der Bundesrat beim Übertragungsnetzbetreiber für die Aufsichtstätigkeit erheben kann. Zur Frage, was unter dieser Aufsichtstätigkeit des Bundes zu verstehen ist, muss auf die Botschaft zum Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und Abgaben im Bereich des UVEK zurückgegriffen werden - eine Vorlage, auf die der Ständerat schon gar nicht eingetreten ist.

Nach dieser Vorlage, auf die der Ständerat also nicht eingetreten ist, könnten allgemeine Aufsichtstätigkeiten wie die Pflege des Informationsaustausches mit ausländischen Aufsichtsbehörden, die Beobachtung neuer Entwicklungstendenzen im Aufsichtsbereich, die Ausfertigung von Marktstudien sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen als Aufsichtstätigkeit gelten. Mit dieser Definition besteht aber nach Ansicht der FDP-Fraktion die Gefahr, dass mit der Aufsichtsabgabe zukünftig beliebige Tätigkeiten der Bundesämter finanziert werden, wie Reisen ins Ausland, Kongresstourismus oder externe Studien. Die Abgabe soll zudem in Form einer jährlichen Pauschale, die sich aus den Kosten des vorangegangenen Jahres berechnet, erhoben werden. Damit haben die Abgabepflichtigen - letztlich sind wir Konsumentinnen und Konsumenten gefordert - nur wenig oder keine Kontrolle über die ihnen entstehenden Kosten.

Die FDP-Fraktion lehnt deshalb die Aufsichtsabgabe ab und befürwortet den Antrag der Mehrheit.

Erlauben Sie mir auch den formellen Hinweis - ich habe schon darauf aufmerksam gemacht -, dass es eine Botschaft für ein Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und Abgaben im Bereich des UVEK gibt. Das wäre ein Dachgesetz, das sämtliche Bestimmungen in diesem Bereich beinhalten würde, aber der Ständerat ist wie gesagt aus guten Gründen nicht auf diese Vorlage eingetreten. Es kann ja nicht angehen, dass wir nun auf dem Umweg über ein einzelnes Gesetz eine Gesetzesbestimmung aufnehmen, welche in einer Vorlage stand, auf die der Ständerat nicht eingetreten ist.

Zudem hat der Bundesrat nach dem Antrag der Mehrheit ja wie heute die Möglichkeit, zur Deckung notwendiger, also ausgewiesener Aufsichtskosten angemessene Gebühren zu erheben. Damit ist gewährleistet, dass dem Bund keine Einnahmen aus Gebühren verloren gehen, und für die Betreiber fallen keine Mehrkosten an.

Ich bitte Sie aufgrund der genannten Überlegungen, der Mehrheit zu folgen.