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Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Das gibt mir die Möglichkeit, noch kurz zu den gestrigen Vorwürfen von Kollege Paul Rechsteiner Stellung zu nehmen. Er hat mir offenbar nicht ganz zugehört: Ich habe klar ausgeführt, dass der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) respektive die Branche mehrheitlich für eine zweistufige Öffnung eintritt, inklusive des Referendums. Es betrifft dies insbesondere die Romandie; diese will geschlossen eine zweistufige Öffnung, das Tessin will geschlossen eine zweistufige Öffnung, die Ostschweiz will mehrheitlich eine zweistufige Öffnung. Mein Verband steht nach wie vor zu dem, was in der Expertenkommission abgesprochen wurde: Da hat sich Herr Kollege Rechsteiner geirrt, wenn er meint, wir seien von unserer Meinung abgekommen. [PAGE 1055]

Er hat aber nicht beachtet, dass mittlerweile einiges geändert hat und dass wir Flexibilität beweisen müssen. Es gibt zum Ersten das Bundesgerichtsurteil - der Markt ist rechtlich offen, wir müssen ihn gar nicht mehr öffnen -, und wir wollen eine geregelte Öffnung. Das Zweite ist, dass eben vor Ideologie der Ruf nach einer geordneten Marktöffnung kommt. Da habe ich die Meinung, dass im schlimmsten Fall mein Verband und hoffentlich auch die Gewerkschaften und die links-grüne Seite die Grösse haben, über den eigenen Schatten zu springen und einer Regelung zuzustimmen, die letztlich ermöglicht, dass wir angesichts dieser rechtlich bereits vollzogenen Marktöffnung Ordnung haben und nicht ein wildes Durcheinander. Das war meine Aussage, aber grundsätzlich hat sich nichts geändert: Mein Verband steht hinter dem Beschluss der zweistufigen Öffnung, wird aber flexibel genug sein, auch anderen vernünftigen Lösungen zuzustimmen, umso mehr, als die Mehrheit der Kommission ja ein Wahlmodell vorschlägt, das jedem Kunden unter 100 Megawattstunden Jahresverbrauch die Möglichkeit gibt, frei zu entscheiden, ob er im geschlossenen Markt - in der Tarifstruktur - bleiben will oder ob er sich der freien Konkurrenz aussetzen möchte.

Nun zu meinem Antrag betreffend Artikel 6 Absatz 4: Das ist einfach eine redaktionelle Änderung. Wenn Sie der Minderheit Chevrier folgen, dann müssen Sie in diesem Absatz 4 anstelle der Formulierung des Bundesrates, wonach die Preisvorteile an die Haushalte weiterzugeben sind, zwangsläufig schreiben, dass die Preisvorteile an die festen Endverbraucher weiterzugeben sind. Der Unterschied besteht ja darin, dass der Bundesrat nur die Haushalte in das sogenannte Wahlsystem eingeschlossen haben möchte und dass die Minderheit Chevrier allen Kundinnen und Kunden unter 100 Megawattstunden Jahresverbrauch die Wahl überlassen möchte: Wollen Sie in den freien Markt oder ins Netz? Das ist eine reine Wortänderung, je nachdem, für welchen Weg Sie sich entscheiden.

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