Bieri Peter · Ständerat · 2000-06-19
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-19
Wortprotokoll
Das Anliegen, das ich hier aufnehme, geht auf verschiedene Vernehmlassungen der Zuger Kantonsregierung zurück. Diese hat sich schon verschiedentlich über die im Vollzug und bei der Kontrolle kaum mehr zu bewältigende Flut von Vorschriften im Bereiche des Strassenverkehrs beschwert. Nebst der Menge der Vorschriften sind auch die permanenten Änderungen nur mehr schwer nachvollziehbar. Der Zuger Justiz- und Polizeidirektor hat die heutige, nicht mehr überblickbare Situation als "hellen Wahnsinn" bezeichnet. Wie Sie vielleicht wissen, gehört der Zuger Justiz- und Polizeidirektor aufgrund seiner persönlichen Überzeugung nicht zu den Autofahrern und ist deshalb in dieser Sache unverdächtig.
Der Umstand der kaum mehr überblickbaren Regelungsdichte ist mir auch von aktiven Polizisten, die tagtäglich mit dem Vollzug konfrontiert sind, bestätigt worden.
Dies alles hat mich nach verschiedenen Recherchen veranlasst, dieses Postulat einzureichen. Ich bin mir durchaus bewusst, dass die Vielfalt der Ansprüche, welchen der Strassenverkehr zu genügen hat, eine Feinabstimmung und damit einen gewissen Detaillierungsgrad nötig macht. Die Gebote der Einfachheit, der Überblickbarkeit und des sicheren Vollzuges darf man jedoch nicht aus den Augen verlieren. Es muss das Ziel sein, dass der Strassenverkehrsbenützer die Regeln wahrnimmt, sie kennt und letztlich auch korrekt anwendet. Zudem müssen die Überwachungsorgane auch einen ordnungsgemässen Vollzug garantieren können. Es gibt dafür meines Erachtens - auch nach Ansicht meiner Kantonsregierung - verschiedene Lösungsansätze:
1. Die Strassenverkehrsregeln und die technischen Vorschriften sind auf ihre effektive Notwendigkeit hin zu überprüfen.
2. Die geltenden Vorschriften müssen aufgrund der Thematik neu geordnet werden. Damit lassen sich Doppelspurigkeiten und Mehrfacherwähnungen in den Verordnungen vermeiden. Dies wird dazu führen, dass die Regelungsdichte kleiner, dafür aber überschaubarer wird.
3. Die Kadenz der Verordnungsänderungen muss reduziert werden. Neuerungen sollen zeitlich gebündelt und koordiniert vorgenommen werden. Damit begegnet man dem offensichtlichen Problem, dass kaum jemand mehr weiss, was im Moment aktuell und gültig ist. Auch reklamiert mein Kanton, dass der Aufwand für die Ausarbeitung solcher Vernehmlassungen gross und inhaltlich ausserordentlich schwierig ist.
4. Letztlich gilt es, dafür zu sorgen, dass wir, wenn immer möglich, keine schweizerischen Sonderzüge mehr fahren, sondern uns dem europäischen Recht anpassen.
Ich danke dem Bundesrat, dass er bereit ist, dieses Postulat entgegenzunehmen. Er schreibt kurz und knapp und ohne Begründung, dass er dazu bereit ist. Das ist zwar erfreulich; ich wäre aber dankbar, wenn Bundesrat Leuenberger dazu auch einige Erklärungen abgeben könnte, damit ich zu Hause unserer Regierung und den Polizisten, die in dieser Sache an mich herangetreten sind, auch eine inhaltliche Antwort betreffend mein Postulat geben kann.
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