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Föhn Peter · Nationalrat · 2005-09-22

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-22

Wortprotokoll

Ich glaube, ich darf Frau Hollenstein leicht beruhigen. Sie hat uns jetzt mehrfach Doppelbödigkeit vorgeworfen. Dem ist überhaupt nicht so. Ich meine, wir haben in diesem Artikel unter Absatz 4 die Bestimmung, wonach die Werbung unzulässig ist, welche "zu einem Verhalten anregt, welches die Gesundheit .... gefährdet". Ich glaube nicht, dass da nur die Erwachsenen gemeint sind oder die älteren Leute. Für mich ist die Jugend hier eingeschlossen. Wir sind immer für möglichst einfache Gesetzgebungen. Dagegen haben wir überhaupt nichts, und das unterstützen wir auch.

Mit der Revision haben wir von allem Anfang an eine Liberalisierung der Werbeordnung für private Veranstalter als Ausgleich zur Gebührenfinanzierung der SRG angestrebt. Wir sind aber heute daran, diese Öffnung der Werbeordnung für Private in zentralen Bereichen wieder zurückzunehmen, und da müssen wir schon auf der Hut sein, dass das nicht [PAGE 1113] passiert. Es sind nach wie vor private Veranstalter auf nationaler und überregionaler Ebene, die keine Beiträge aus dem Gebührensplitting erhalten und auf eine Verbesserung oder zumindest auf die Werbung sehr angewiesen sind, gerade auch, wenn ich die ausländischen Sender betrachte, die in der Schweiz ausgestrahlt werden.

Zu den Anträgen, wie sie vorliegen, und zur Haltung der SVP-Fraktion: Bei Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe bbis liegt ein Antrag Schwander vor. Die SVP-Fraktion hat sich intensiv damit auseinander gesetzt, und sie hat entschieden, dem Streichungsantrag Schwander zu folgen.

Bei Artikel 10 Absatz 1 Litera c bitte ich Sie, die politische Werbung zuzulassen, und zwar nur für die Privatradios. Ich glaube, das ist nicht so ein entscheidender Punkt für die Wahlen und Abstimmungen; Sie haben, Frau Hollenstein, hier schwarz gemalt. Ich bitte Sie, hier ganz klar der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Genau dasselbe gilt bei Artikel 10 Absatz 5; ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Ich habe schon gesagt, dass das, was Frau Hollenstein vorhin ausgeführt hat, bereits in Absatz 4 Buchstabe c enthalten ist.

Ich danke für die Unterstützung.