Hollenstein Pia · Nationalrat · 2005-09-22
Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2005-09-22
Wortprotokoll
Ich spreche zu allen Anträgen gemeinsam, zuerst zu Artikel 10 Absatz 1 Litera c:
Die grüne Fraktion unterstützt hier die Minderheit Levrat. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat und dem Ständerat wollen wir das Verbot politischer Werbung in schweizerischen Radio- und Fernsehsendungen aufrechterhalten. Wenn wir hier auch politische Werbung zulassen, laufen wir Gefahr, dass die Ungleichheiten noch grösser werden. Das heisst: Wer mehr Geld hat, wird so mehr Einfluss gewinnen, und das ist eine Untergrabung unserer Demokratie. Finanzstarke Gruppen und Personen hätten unberechtigterweise eindeutig Vorteile.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, dem Ständerat, dem Bundesrat und der Minderheit Levrat zuzustimmen.
Den Antrag Schwander bitte ich Sie abzulehnen. Unsere Kommission hat da einen guten Vorschlag eingebracht, der in der Kommission auch relativ unbestritten war.
Nun noch zu Absatz 5: Unser Rat hat in der früheren Debatte Absatz 5, der jetzt zur Diskussion steht, eingebracht. Die Mitglieder der Fraktionen von CVP, SP und den Grünen votierten dafür - und auch wenige Vertreter der Rechten sahen das ein -, dass Jugendschutz nicht nur in Parteiprogrammen stehen soll, und stimmten der Bestimmung zu. Deshalb wurde der Antrag letztes Mal mehrheitsfähig. Es ist doppelbödig, einerseits zu beklagen, dass die Jugend immer mehr Drogen konsumiere, andererseits aber nicht einmal Hand zu bieten, wenn es darum geht, zum Schutz der Jugend dem Bundesrat - bloss in der Kann-Formulierung - die Möglichkeit zu geben, zugunsten des Schutzes der Jugend Werbesendungen als unzulässig zu erklären. Es ist doppelbödig, in Parteiprogrammen - wie es zum Beispiel in SVP-Papieren gefordert wird - eine abstinenzorientierte Präventionspolitik zu verlangen und gleichzeitig dem Bundesrat nicht die Möglichkeit zu geben, zum Schutz der Jugend Werbesendungen als unzulässig zu erklären.
Wenn die FDP-Fraktion heute gegen die verlangte Möglichkeit des Jugendschutzes votiert, bringt auch sie zum Ausdruck, dass sie den freien Markt und die Aussicht auf finanziellen Profit höher gewichtet als das Wohl der Jugend. Da gewichten wir Grünen anders und sehen im Jugendschutz auch eine Verpflichtung. Jugendschutz dem Liberalismus zu opfern ist für uns kein gangbarer Weg. Es geht beim Nationalratsbeschluss vom März 2004 nicht nur um Jugendschutz, es geht auch um den Schutz der Gesundheit allgemein, und es ist doppelbödig - ich sage es noch einmal, auch hier -, die zunehmenden Gesundheitskosten zu beklagen und gleichzeitig wirkungsvolle Massnahmen wie ein Werbeverbot, wie es in Absatz 5 von Artikel 10 vorgesehen ist, abzulehnen.