AB 57304
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-22
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion wird sich für die Variante Bundesrat/Ständerat einsetzen, d. h. dafür plädieren, dass politische Werbung weiterhin generell ausgeschlossen ist und hier nicht eine Ausnahmebestimmung nur zugunsten der Privatradios eingeführt wird. Wir haben bisher, glaube ich, eine stringente, in sich stimmige Argumentation gegenüber der Einführung von politischer Werbung generell in den elektronischen Medien gehabt. Es ist eigentlich nicht einzusehen, warum man hier jetzt eine Ausnahme beschliessen sollte.
Wahlwerbung, Abstimmungswerbung, generell politische Werbung ist teuer, sowohl in der Presse als auch in den elektronischen Medien; das wissen Sie. Gleichzeitig wissen Sie auch, dass die politischen Parteien wenig Geld haben. Wenn Sie hier diese Ausnahmebestimmung einführen, dann werden Sie also zwei Wirkungen erzielen: Es wird zu einer gewissen Umschichtung der politischen Werbung kommen, weg von der Presse, hin zu diesen Privatradios; darüber könnte man noch diskutieren. Aber was der viel grössere Nachteil ist, den wir uns mit dieser Ausnahmebestimmung einhandeln: Es wird hier eindeutig jene Person bevorteilt, die viel Geld hat, und es wird jene politische Organisation, sei es eine Partei oder ein Verband, bevorteilt, der oder die viel Geld hat.
Nun haben wir aber ja schon heute extrem ungleich lange Spiesse in der politischen Werbung. Wem sage ich das! Mit dieser Ausnahmebestimmung würden Sie diese ungleich langen Spiesse noch ungleicher machen. Das geht eben nicht, man kann nicht nur den einen Zug machen, politische Werbung zulassen, ohne den anderen Zug, Parteienfinanzierung, auch zu tun. In allen europäischen Ländern, in denen es politische Werbung in den elektronischen Medien gibt, gibt es selbstverständlich auch eine öffentliche Parteienfinanzierung. Bei uns ist der Mittelbedarf ja noch wesentlich grösser, weil wir ständig Volksabstimmungen haben. Von daher wird hier bei den Privatradios eine Neuerung eingeführt, die die gegenwärtig unbefriedigenden Verhältnisse in der Politikfinanzierung noch unbefriedigender machen würde.
Zudem glaube ich - da kann ich mich Herrn Levrat anschliessen -, dass all die Argumente, die auf nationaler Ebene gegenüber politischer Werbung in den Kanälen der SRG gelten oder gegolten haben, selbstverständlich auch auf den unteren Staatsebenen gelten. Es ist nicht einzusehen, warum das plötzlich nicht mehr gelten soll, wenn es um kantonale oder kommunale Politik geht. Es sind genau die gleichen politischen Mechanismen, es ist das gleiche politische Personal. Diese Differenzierung, diese Unterscheidung, die hier gemacht wird, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Wir bitten Sie daher, bei Absatz 1 Buchstabe c nicht der Mehrheit, sondern der Minderheit Levrat zu folgen.
Ich sage noch ein Wort zum Einzelantrag Schwander, der ja auch Artikel 10 betrifft. Ich bitte Sie, auch diesem Antrag nicht zuzustimmen. Herr Schwander irrt auch in seiner Begründung. Es ist schon so, dass die ausländischen Programmfenster - also die Programmfenster ausländischer Stationen, die in die Schweiz ausgestrahlt werden - hundertprozentig schweizerischem Recht unterliegen. Die können wir mit unserer Gesetzgebung erreichen. Es ist nicht einzusehen, warum man für diese ausländischen Fenster lockerere Bestimmungen als für die Schweizer Stationen und die von ihnen ausgestrahlten Fernsehprogramme gelten lässt. Das wäre dann wiederum eine Bevorzugung, eine Privilegierung, dieser ausländischen Stationen im Werbebereich, die gerade die schweizerischen Privatsender heftig treffen würde. Wir sehen keinen Sinn darin.
Zur Minderheit Marti Werner: Ich bitte Sie, diese zu unterstützen. Es geht hier ja um eine Kompetenzerteilung an den Bundesrat in Bezug auf weitere Werbesendungen, die gegen den Jugendschutz verstossen. Sie wissen: Werbung ist erfinderisch, Werbung ist innovativ, Werbung überschreitet aber auch oft Grenzen. Wir wissen noch nicht, welche Grenzüberschreitungen die Werbung in Zukunft machen kann. Aber es ist notwendig, dass wir dem Bundesrat als Behörde ein Instrument in die Hand geben, um kommende, uns heute noch nicht bekannte Werbeformen allenfalls untersagen zu können, wenn es im Interesse des Jugendschutzes eben geboten ist. Diese Kompetenzerteilung müssen wir machen, damit die notwendige Handlungsfähigkeit beim Bundesrat gegeben ist.
Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit Marti Werner zu Absatz 5 zu unterstützen.