AB 57572
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-26
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt selbstverständlich den Antrag der Minderheit Bühlmann zu Artikel 32 Absatz 2. Die neuen Bestimmungen [PAGE 1168] gemäss Bundesrat und Ständerat sind stossend. Künftig soll auf ein Gesuch nämlich nur eingetreten werden, wenn Papiere - Pass, ID - abgegeben werden, welche den Vollzug der Ausschaffung erlauben. Heute reichen noch identitätsbelegende Papiere wie Geburtsurkunde, Führerausweis usw. aus. Bei dieser Verschärfung geht man von vornherein von einer Ablehnung des Gesuches aus.
Wenn die Durchführbarkeit der Rückschaffung als Eintretensgrund gilt, muss man sich schon fragen, ob eine solche Haltung noch etwas mit dem ursprünglichen Sinn des Asyls zu tun hat, das Schutz vor Verfolgung gewährleisten soll. Mit einer solchen Regelung ist nämlich ein Asylgesuch nur dann ein gutes Asylgesuch, wenn die Rückführung nach einem eventuell negativen Entscheid aufgrund der Papiere durchgeführt werden kann. Das ist ein Widerspruch, und es ist des Wortes "Asyl" nicht würdig. Wenn Menschen flüchten müssen, ist die Realität aber noch viel bedrohlicher und komplizierter. Wenn wir hier drin einen Entscheid fällen, sollten wir daran denken, dass Menschen, die verfolgt werden, typischerweise oft über keine Reisepapiere verfügen.
Die legale Ausreise wird oft erschwert oder verunmöglicht. Wer von Staates wegen verfolgt wird, kann sich nicht an den Heimatstaat wenden und ihn um Ausreisepapiere bitten. Oft verhängen Staaten, etwa die Türkei, ja auch Passverbote gegen Verfolgte. Wo Bürgerkriege herrschen oder Menschen in Situationen allgemeiner Gewalt sind, in Burma zum Beispiel, sind oft keine Reisepapiere erhältlich. In Tschetschenien sind keine Reisepapiere erhältlich, weil die Verwaltungsstellen zerstört oder geschlossen sind, weil Korruption an der Tagesordnung ist. In Kosovo wurden 1999 die Bevölkerungsregister und Dokumente durch serbische Truppen systematisch verbrannt. Die Menschen aus diesen Ländern kommen ohne Papiere. Fehlende Register im Heimatland sind üblich. Unicef sagt, dass rund 40 Prozent aller Neugeborenen nicht registriert sind. Es gibt übrigens auch solche in der Schweiz, nämlich Kinder von "sans-papiers". Andere Gründe für Papierlosigkeit sind etwa Staatenlosigkeit oder die Tatsache, dass Schlepperorganisationen die Leute zwingen, ihre Pässe zu vernichten.
Ob die Leute verfolgt, bedroht oder Personen sind, die aus anderen Gründen illegal reisen, ist diesen Schleppern ziemlich egal; das wissen wir. Natürlich gibt es Missbrauch, aber Papierlosigkeit zu einem generellen Missbrauchstatbestand zu machen, ist für Menschen auf der Flucht gefährlich. Wenn Herr Blocher seine Müsterchen erzählt, wie alle ihre Pässe wegschmeissen und sie verbrennen, dann ist das zumindest zu einem grossen Teil nicht die Wahrheit. Flucht bedeutet meist illegales heimliches Überschreiten von Grenzen - teils ohne Papiere, teils mit gefälschten oder verfälschten Ausweisen.
Die konsequente Bestrafung von Papierlosigkeit zeigt noch einen anderen, unglaublichen Widerspruch auf, nämlich den, dass das BFM und die ARK es in konstanter Praxis als ein starkes Indiz für fehlende Verfolgung werten, wenn Asylsuchende legal und mit dem eigenen Pass ausgereist bzw. eingereist sind. Konsequenterweise werden diese Gesuche auch abgelehnt, und die betroffene Person muss mit einem Nichteintretensentscheid rechnen.
Wie widersprüchlich wollen wir eigentlich hier drin noch handeln? Ich erwähne auch das Beispiel von Stanley Van Tha aus Burma, der nach seiner Rückkehr 19 Jahre Gefängnis kassierte. Er hatte einen Pass. Es ist doch Sache des Asylverfahrens abzuklären, ob ein Schutzbedürfnis vorliegt oder nicht. Massnahmen gegen Papierlose, wie sie hier geplant werden, treffen immer Verfolgte und Vertriebene, und sie sind abzulehnen.
Ich bitte Sie aus diesem Grund, den Antrag der Minderheit Bühlmann auf Festhalten am geltenden Recht zu unterstützen.
Ich sage Ihnen noch ganz am Schluss: Das ist für uns auch ein Kernthema, das sehr entscheidend dafür ist, ob wir das Referendum ergreifen oder nicht.