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Hutter Jasmin · Nationalrat · 2005-09-26

Hutter Jasmin · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-26

Wortprotokoll

Ziel dieser Vorlage muss es ja sein, Missbräuche zu bekämpfen. Artikel 32 ist einer der wichtigen Bestandteile dieses überarbeiteten Asylgesetzes. Nur wenn wir die Nichteintretensgründe explizit benennen, können wir einem Missbrauch vorbeugen. Eine strengere Praxis bei jenen Asylsuchenden, die sich gegen eine Offenlegung ihrer Identität wehren und sich nicht ausweisen wollen - es geht hier um das Wollen und nicht um das Können -, ist nicht nur angebracht, sondern schon lange überfällig.

Die Differenz zwischen dem geltenden Recht und der Version des Ständerates ist zwar klein, aber sehr wichtig. Es geht um die Qualität der vorzuweisenden Papiere. Es ist wichtig, dass wir wenigstens jene Papiere ausschliessen, die sowieso sehr leicht zu fälschen sind. Zur Identitätsfindung sind Identitätspapiere unentbehrlich.

Frau Bühlmann und Frau Vermot, Sie tun so, als ob es gar keine Ausnahmeregelung gäbe. Alle die Beispiele, die Sie genannt haben, finden Sie in den Ausnahmeregelungen gemäss Fassung des Ständerates. Wenn Sie diese lesen, stellen Sie fest, dass die Bestimmung betreffend die Frist von 48 Stunden nicht angewendet wird, wenn Asylsuchende glaubhaft machen können, dass sie aus entschuldbaren Gründen nicht in der Lage sind, Papiere abzugeben. Fakt ist, dass 70 Prozent der Leute ohne Asylgründe keine gültigen Papiere haben. Wir lassen uns ausnützen, wir lassen uns in die Irre führen. Es darf nicht unsere Meinung sein, Leute mit absichtlich gefälschten Papieren auch noch zu belohnen.

Darum bitte ich Sie namens der SVP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Bühlmann sowie den Eventualantrag Ruey abzulehnen.