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Müller Geri · Nationalrat · 2005-09-27

Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Zuerst müssen wir einfach einmal klar festhalten: Wenn ein Verbrechen passiert ist, muss dieses Verbrechen geahndet und verurteilt werden. Wenn ein Verbrecher oder - im seltensten Fall - eine Verbrecherin gemeingefährlich ist, dann muss diese Person von der Öffentlichkeit fern gehalten werden. Die Frage, welchen Pass diese Person besitzt oder ob sie keinen Pass besitzt, ändert nichts an dieser Tatsache: Die Allgemeinheit muss vor dieser Person geschützt werden. Das ist ein Grundsatz.

Bei Artikel 13a geht es aber nicht darum, die Allgemeinheit vor einem ganz gefährlichen Menschen zu schützen - denn ich gehe davon aus, dass die Justizbehörden dies tun, wenn jemand wirklich gefährlich ist -, sondern es geht um eine sogenannte Vorbereitungshaft, also darum, während einer Haft einen Entscheid über einen möglichen Tatbestand vorzubereiten. Zudem geht es darum, die Dauer dieser Haft von 3 [PAGE 1197] auf 6 Monate auszuweiten. Warum eine solche Ausweitung? Weil herausgefunden worden ist, dass 3 Monate offenbar nicht genügen, um sich durchzusetzen. Mit anderen Worten: Es wird hier eigentlich einfach eine Massnahme ausgedehnt, um die Leute weich zu kriegen. Das ist die Idee von Artikel 13a. In Artikel 13b geht es dann noch weiter: Dort geht es dann wirklich um Leute, um Familien usw., die festgehalten werden, damit die Ausschaffung vollzogen werden kann.

Nun hat der Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) aufgezeigt, dass eigentlich in beiden Fällen die Situation so ist, dass die Leute, bei denen ein Aufenthalt im Gefängnis ein besserer Zustand wäre als ein Aufenthalt zu Hause, im Gefängnis länger durchhalten können, was ja logisch ist, und dass eben z. B. Leute mit Kindern eher das Gefängnis verlassen und ins Herkunftsland gehen, weil sie ihren Kindern das Gefängnis nicht zumuten wollen. Daraus kann man den Zirkulärschluss ziehen - Professor Killias nannte es Scheinkorrelation -, dass die Länge der Haft eine Aussage zulässt über die Möglichkeit, etwas aus diesen Leuten herauszupressen. Der Bericht zeigt eindeutig auf, dass dieser Schluss falsch ist, dass diese Haft eben nicht das bringt, was die Leute herausholen möchten.

Herr Schibli hat gesagt, Artikel 13a solle die Leute davon abschrecken, in die Schweiz zu kommen. Herr Schibli, stellen Sie sich vor, dass die Asylsuchenden zu Hause die Gesetzestexte der verschiedenen Länder studieren und überlegen, in welchem Land sie welche Konditionen haben? Ich kenne Leute - und ich kenne einige Asylsuchende -, die nicht einmal gewusst haben, dass sie in die Schweiz gekommen sind, die erst hier festgestellt haben, dass sie in der Schweiz angekommen sind. Es geht also überhaupt nicht darum, dass Sie mit einer Gesetzesbestimmung die Leute davon abhalten können, hierher zu kommen, denn die Gesetze sind in der letzten Zeit ja nur verschärft worden, die Asylsuchenden hat dies aber nicht abgehalten. Wenn Sie in diese Länder gehen, wenn Sie nach Tschetschenien, nach Irak oder in gewisse afrikanische Länder gehen, muss es Ihnen ja klar sein, dass jegliche Situation in Europa besser ist.

Sie sind auch nicht dabei, wenn es darum geht, mitzuhelfen, in diesen Ländern die Situation zu verbessern. Mit diesem Artikel 13a die Asylbewegung zu steuern ist also ziemlich unrealistisch.

Was passiert, wenn wir diesen Artikel nach den Verschärfungen des Ständerates anwenden werden? Die Leute werden dann halt einfach 6 Monate inhaftiert werden. Die Kosten werden verdoppelt werden. Wenn man dann die Ausreisepapiere immer noch nicht hat, werden die Leute wieder aus der Haft entlassen werden müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man im Gefängnis wesentlich sozialer wird als draussen, ist ein anderer Aspekt der Realität. Das ist eigentlich auch das, was der Bericht wiederum sagt. Er sagt, dass Leute, die relativ lang in Haft sind, dann auch eher wieder zu einer kriminellen Tat bereit sind, wobei eine "kriminelle Tat" auch ganz klar eine Schwarzfahrt mit dem Tram oder die Entwendung eines Gegenstandes aus einem Geschäft sein kann.

Ich will damit einfach nur sagen, dass wir hier nicht über die bösen Räuber sprechen; sie sind nicht der Gegenstand dieses Artikels. Wir sprechen über Leute, die hier im Verfahren drinstecken und die ihr Recht nicht wahrnehmen können. Deshalb macht diese Verdoppelung der Haftdauer keinen Sinn; sie ist teuer, sie ist ungerecht gegenüber diesen Leuten, und sie bringt nur eines: einfach noch mehr Aggression auf diese Situation.

Deshalb bitte ich Sie sehr, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.