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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2005-09-27

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Ich möchte mich noch zum Titel äussern. Jetzt muss ich für diejenigen, die nicht in der Kommission sind, schnell einen kleinen Exkurs machen, wie das gelaufen ist. Wir beraten jetzt am Schluss dieser Fahne zum Asylgesetz die Zwangsmassnahmen aus dem Anag. Auf der Fahne, die wir morgen behandeln werden - das ist die Fahne zum Ausländergesetz -, sind hinten noch einmal die genau gleichen Zwangsmassnahmen gemäss altem Anag aufgeführt. Weil wir das nur einmal beraten, nämlich heute auf der Basis der Fahne zum Asylgesetz und nicht morgen noch einmal, beantrage ich, dass wir den Antrag der Minderheit I - auf Seite 30 der Fahne zum AuG - heute behandeln.

Ich muss schnell sagen, warum der Minderheitsantrag erst auf der AuG-Fahne figuriert. Wir hatten am Schluss, als alles beraten war, an der letzten Sitzung der SPK eben noch die technischen Anpassungen vorzunehmen. Da kam die Verwaltung mit dem Vorschlag, diesem Artikel einen Titel zu geben und ihn, wie es da so schön steht, "Mitwirkungshaft" zu nennen. Ich habe dann beantragt, dass man das Kind beim Namen nennen und ihn mit "Beugehaft" betiteln solle, wie er auch immer in allen Dokumenten genannt worden ist. Denn das ist viel ehrlicher und aussagekräftiger als beschönigende Begriffe wie "Mitwirkungshaft" oder "Durchsetzungshaft", wie es jetzt heisst. Deshalb werden wir über den Titel separat abstimmen und haben damit die Differenz, die auf der morgigen Fahne enthalten ist, ausgeräumt.

Zum Inhaltlichen kann ich mich den Ausführungen meiner Vorrednerin anschliessen: Es geht hier nicht darum, irgendwelche kriminellen Leute ins Gefängnis zu werfen, sondern es geht darum, Leute, die ein einziges Vergehen begehen, nämlich nicht auszureisen, jetzt neu in Beugehaft zu nehmen. Herr Bundesrat Blocher wird es uns dann wieder sagen, ja, das sei etwas ganz anderes als ein normales Gefängnis. Das hat er ja schon bei der Ausschaffungshaft gesagt. Ich war in Zürich im Ausschaffungsgefängnis, und ich wünsche das niemandem. Was man nicht vergessen darf: Ob Ausschaffungshaft, Beugehaft oder Vorbereitungshaft, alle diese Haftarten sind eine Freiheitsberaubung. Tun wir nicht so, als ob das etwas ganz anderes wäre, als in irgendeinem normalen Gefängnis zu sitzen. Ich habe von Josy Gyr-Steiner gehört, dass auch nicht überall getrennt werde, dass Leute unterschiedlichen Regimes ausgesetzt würden. Das muss man hier wieder einmal ganz klar und deutlich sagen: Es geht um Freiheitsberaubung, und das ist etwas vom Schlimmsten, was man einem Menschen antun kann, ihn seiner Freiheit zu berauben, dass er sich nicht mehr frei bewegen kann! Ich weiss nicht, wie das für Sie wäre, solchen Bedingungen unterworfen zu sein; es würde Sie nicht trösten, wenn man Ihnen sagen würde, es sei kein Gefängnis, Sie seien nur Ihrer Freiheit beraubt, weil Sie nicht mitgewirkt haben, aber es sei nicht etwa ein Gefängnis - und gleichzeitig werden Sie in Ihrer Freiheit absolut eingeschränkt.

Jetzt will man noch einmal einen neuen Tatbestand einführen, noch einmal ein neues, grosses Mosaikstück. Ich habe vorhin beim anderen Antrag gesagt, dass es nicht das Kernstück dieser Verschärfungen wäre, wenn es nur um die wenigen Tage ginge, aber hier geht es um ein Kernstück der Verschärfungen. Man muss dabei auch wissen, dass dann für Minderjährige eine Haft von bis zu neun Monaten Dauer möglich sein wird. Das sind drei Viertel eines Jahres. Die Organisation Terre des Hommes schreibt uns: "Die Inhaftnahme Minderjähriger ist grundsätzlich zu vermeiden." Ich zitiere es halt wieder, auch wenn Sie es nicht hören wollen. Wir haben uns mit der Kinderrechtskonvention verpflichtet, uns daran zu halten. Artikel 37 der Kinderrechtskonvention hält ausdrücklich fest, dass die Haft bei einem Kind nur als letztmögliches Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden darf. Neun Monate als kürzeste angemessene Zeit zu bezeichnen ist ja wohl ziemlich zynisch.

Die Einführung der Beugehaft sowie die Verlängerung der Haftdauer im Rahmen der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft auch für Minderjährige widersprechen der international anerkannten Maxime, wonach das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen sei. Was wir hier tun, verletzt das in eklatanter Art und Weise.

Deshalb bitte ich Sie, generell auf diese Beugehaft zu verzichten und dem Antrag der Minderheit Hubmann zuzustimmen. Wenn Sie dabei bleiben und das einführen wollen, dann bitte ich Sie, wenigstens so ehrlich zu sein und das Kind beim Namen zu nennen und "Beugehaft" zu sagen.