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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2005-09-28

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion erachtet Artikel 41 als richtig und wichtig und unterstützt bei allen Absätzen die Kommissionsmehrheit. Bei Absatz 4 geht es um den Rechtsanspruch der nachgezogenen Kinder auf eine Niederlassungsbewilligung. Dabei geht es im Grunde genommen aber auch um die Frage einer möglichst guten Integration der Kinder und Jugendlichen. Es ist unbestritten, dass sich Jugendliche und Kinder umso besser integrieren lassen, besser integriert werden können, je früher sie in die Schweiz kommen und je länger sie bei uns die Volksschule besuchen. Mit Absatz 4 schaffen wir einen Anreiz, damit Kinder und Jugendliche möglichst früh in die Schweiz nachgezogen werden. Wir haben zu entscheiden, bis zu welchem Alter eine rechtliche Besserstellung, d. h. der Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung, gewährt werden soll - bis 12 oder bis 14 Jahre.

Die CVP-Fraktion unterstützt die Fassung der Mehrheit, also bis 12 Jahre, weil wir im Interesse einer möglichst guten Integration der Jugendlichen einen frühen Nachzug wollen. Mit 14 Jahren stehen Jugendliche bereits vor der Berufswahl. Wenn sie in dieser Phase unsere Sprache nicht beherrschen, sind sie benachteiligt. Kommen die Kinder aber bereits mit 12 Jahren oder früher, können sie mindestens das letzte Drittel der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolvieren und dabei genügende Sprachkenntnisse erwerben. Das erleichtert die Berufswahl und den Schritt in höhere Schulen. Wir sind überzeugt, dass damit die Integrationschancen der Jugendlichen wesentlich verbessert werden können. [PAGE 1235]

Eine Mehrheit der Kantone hat sich für ein tieferes Nachzugsalter ausgesprochen. Kontakte mit Gemeinden und vor allem auch mit Lehrpersonen bestätigen die Notwendigkeit und Wichtigkeit eines möglichst frühen Nachzuges der Kinder. Das gewährt die bestmögliche Integration im Interesse der Jugendlichen, aber auch im Interesse unserer Gesellschaft.

Die CVP-Fraktion stimmt der Mehrheit zu und wird dies konsequenterweise auch bei Artikel 42 Absatz 3 und Artikel 46 Absatz 1 tun.