Föhn Peter · Nationalrat · 2005-09-28
Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-28
Wortprotokoll
Ich darf vorausschicken, dass ich mit meinem Antrag in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vorerst eine Mehrheit gefunden hatte. Herr Vollmer stellte dann aber mehrere Rückkommensanträge, unter die auch Artikel 64 fiel, und ich musste dann in der zweiten Lesung eine knappe Niederlage einstecken.
Worum geht es in Artikel 64? Es geht um die Zuteilung der Frequenzen für Radio- und Fernsehprogramme, damit die [PAGE 1276] Leistungsaufträge erfüllt werden können. Die Minderheit will einen Zusatz, welcher eine klare Zuteilung der Frequenzen an die SRG und insbesondere an die anderen Veranstalter vorsieht. Es kam nämlich schon mehrfach vor, dass in Bergregionen private Veranstalter keine oder nur sehr schlechte Frequenzen zugeteilt bekamen, weil der SRG zu viel zugeteilt wurde. Um diesen Veranstaltern entgegenzukommen, und vielleicht könnte es ja auch einmal umgekehrt sein, braucht es folgenden Nachsatz zu Artikel 64 Absatz 1: "Neu" - ich betone: neu - "zur Verfügung stehende Frequenzen für die Verbreitung von Radioprogrammen sind so zuzuteilen, dass ein Verhältnis von 60 Prozent für die SRG zu 40 Prozent für andere Veranstalter entsteht." Damit wird festgeschrieben, dass der SRG ein Anteil von 60 Prozent, den anderen Veranstaltern ein Anteil von 40 Prozent zugeteilt wird.
Ich weiss, fürs Flachland hat dieser Zusatz keine grosse Bedeutung, weil es genügend Frequenzen hat, aber für Berg- und Tallandschaften kann er von ausserordentlicher Bedeutung sein.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, um insbesondere auch die privaten Veranstalter zum Zuge kommen zu lassen.