Banga Boris · Nationalrat · 2005-09-29
Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-29
Wortprotokoll
Nach Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes ist der Bundesrat verpflichtet, der Bundesversammlung jährlich über die von ihm, von den Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen Verträge Bericht zu erstatten. Der vorliegende Bericht, es ist der fünfte dieser Art, enthält diejenigen Verträge, die, ohne der parlamentarischen Genehmigung zu unterstehen, von der Schweiz im Jahr 2004 ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet, ratifiziert oder genehmigt worden sind oder denen die Schweiz beigetreten ist. Ebenfalls aufgenommen wurden Abkommen, die provisorisch angewendet werden. Zusätzlich sind diejenigen Verträge enthalten, die zwar vor Ende 2003 abgeschlossen wurden, aber aus Zeitgründen in den letztjährigen Bericht nicht mehr aufgenommen werden konnten.
Die Darstellung des Berichtes ist in etwa wie in den Vorjahren. Der Bericht enthält jedoch neu ein Kapitel in Tabellenform, nach Departementen gegliedert, in dem die Vertragsänderungen aufgeführt sind, die im Laufe des Jahres 2004 erfolgten. Damit verbessert sich natürlich der Informationsgehalt in Bezug auf die geänderten Verträge. Zudem wurden, dem Wunsch der APK entsprechend, die Angaben über die Kostenfolgen der jeweiligen Verträge präzisiert. Der vom Parlament zur Kenntnis zu nehmende Bericht umfasst rund 200 Verträge - plus eben diese Änderungen in Tabellenform -, für die der Bundesrat über eine Abschlusskompetenz verfügte. Auch wird nächstes Jahr, zur Verbesserung der Übersichtlichkeit, noch ein Inhaltsverzeichnis angehängt werden.
Anhand dieses bundesrätlichen Berichtes konnten wir also prüfen, ob wir nach unserer Rechtsauffassung einen bestimmten Vertrag hätten genehmigen müssen oder nicht. Mittels einer Motion könnten wir sonst verlangen, dass ein solcher Vertrag nachträglich im ordentlichen Genehmigungsverfahren unterbreitet wird. Ist ein Vertrag bereits in Kraft, wird er weiterhin angewendet. Falls das Parlament aber die Genehmigung verweigert, so muss er auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden.
Ich komme zum Fazit: Die APK stellt fest, dass die vom Bundesrat abgeschlossenen Abkommen in seiner Kompetenz lagen. Die APK ersucht Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. Es liegen ja auch keine Anträge vor. Aber meinen Sie nun ja nicht, dieser Bericht sei in der APK diskussionslos über die Bühne gegangen. Es wurden zahlreiche Abklärungen verlangt, Fragen gestellt, gewisse Abkommen sogar hinterfragt. Man hat auch gefragt, welche Verträge noch nicht abgeschlossen sind und warum; Stichworte sind Rückübernahme-Übereinkommen und Überstellungsvereinbarungen.
Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung in Richtung Departement: Bei der Behandlung stehen uns zwar jeweils hochkarätige Leute aus dem EDA zur Verfügung, die jedoch naturgemäss auf Informationen aus den zuständigen Bundesämtern angewiesen sind. Ergeben sich nun kompliziertere, nicht sofort beantwortbare Fragen, so überlege ich mir immer, ob ich nun die Geschäftsbehandlung verzögern will oder nicht. Diese unangenehme Einschränkung könnte vermieden werden, wenn der Bericht des Bundesrates im ersten Quartal vorliegen würde und von der APK auch im ersten Semester behandelt werden könnte.
In diesem Sinne bitte ich Sie, vom Bericht über die im Jahr 2004 abgeschlossenen internationalen Staatsverträge Kenntnis zu nehmen.