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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2005-10-03

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-03

Wortprotokoll

Wie Sie gehört haben, sind sich die allermeisten im Saal einig: Die Vorlage ist in wesentlichen Teilen nicht geglückt, sie muss stark überarbeitet werden. Das hat niemand bestritten. Die SP-Fraktion ist nun der klaren Auffassung, dass diese Überarbeitung von der Kommission und von den Räten nicht zu leisten ist. Warum?

Die Vorlage ist überaus komplex, und es bestehen unzählige Interdependenzen. Wenn man an einem Ort herumflickt, dann hat das Konsequenzen für andere Bereiche. Es ist äusserst unwahrscheinlich, dass wir so ein kohärentes Gesetz bekommen würden. Deshalb sind wir überzeugt, dass die Rückweisung des Geschäftes an den Bundesrat mit konkreten Aufträgen der beste Weg ist. Es geht im Wesentlichen um drei Problembereiche: die Aufteilung der Netze, die Bahnlandschaft und die Pensionskassen.

Einer der wichtigsten Punkte der Bahnreform 2 ist die Aufteilung des Bahnnetzes in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz. Das Grundnetz soll Bundessache sein, das Ergänzungsnetz Kantonssache. Die Kriterien für die Aufteilung des Netzes sind unübersichtlich und undurchsichtig. Das Ergebnis der Aufteilung ist unbefriedigend und unausgewogen, vor allem auch regional unausgewogen. Wenn nun die Kommission oder gar der Rat beginnt, hier herumzuflicken, und mittels spezieller Allianzen wie Jura, Graubünden oder Waadtland und Innerschweiz oder anderen bestimmte Bereiche dann neu ins Grundnetz nimmt, dann ist unschwer vorauszusehen, dass das Ergebnis nicht gut herauskommen wird.

Es ist eindeutig eine neue Konzeption gefragt, und eine neue Konzeption hat auch Auswirkungen auf das Finanzierungskonzept. Wir können nicht einfach sagen: Es geht alles ins Grundnetz, aber das Finanzierungskonzept bleibt gleich und ist erst noch budgetneutral. Das kann nicht funktionieren. Deshalb ist es nicht möglich, das in der Kommission oder gar im Rat zu leisten.

Das zweite Problem liegt im Prinzip der Bahnreform 2. Alle 17 KTU sollen gleich behandelt werden wie die SBB, und das eben budgetneutral. Das kann nicht aufgehen. Trotz grossem finanziellem Aufwand wird das Ergebnis unbefriedigend sein. Der Bund muss aktiv in die Bahnlandschaft, in die Struktur der Bahnlandschaft Schweiz eingreifen. Sonst droht ein ungeordneter Kannibalismus: Ein grösseres Unternehmen frisst das kleinere, und vielleicht ist das, was daraus entsteht, nicht einmal sinnvoll. Auch deshalb ist ein wirklich neuer Anlauf nötig.

Drittens ist da noch die Pensionskassenfrage. Sie ist bei vielen KTU, wie wir gehört haben, ungelöst. Es gibt aber KTU, die diese Sanierung auf eigene Rechnung geleistet haben, z. B. die Rhätische Bahn. Andere haben das nicht getan. Eine wirkliche Reform ist nur möglich, wenn auch dieses Problem einheitlich und gerecht gelöst worden ist. Es kann doch nicht sein, dass die Rhätische Bahn z. B., die dieses Problem gelöst hat, dafür bestraft wird, indem sie in der Bahnreform weniger gut wegkommt!

Gegen die Rückweisung wird hauptsächlich eingewendet, dass die Reform dringlich sei. Wir zweifeln sehr daran, dass es gut ist, wenn wir hier Flickschusterei betreiben, vielleicht auch noch viel Zeit brauchen und ein schlechtes Ergebnis herauskommt. Wir denken, es ist schneller, effizienter und besser, wenn der Bundesrat die Vorlage aufgrund der drei konkreten Aufträge, die im Rückweisungsantrag erteilt werden, überarbeitet, und zwar systematisch mit allen Konsequenzen, die daraus entstehen.

Für die KTU braucht es in jedem Fall eine Übergangsfinanzierung. Es ist ausgeschlossen, dass die KTU mit dem bestehenden Rahmenkredit weitergeführt werden können. Es [PAGE 1341] braucht also eine Übergangsfinanzierung; diese gibt uns Zeit, eine gute Reform zu machen.

Die SP-Fraktion schlägt Ihnen mit überwältigender Mehrheit vor, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Werner Marti wird weitere Argumente anführen.