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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2005-10-03

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-03

Wortprotokoll

Herzlichen Dank, Herr Bundesrat, für Ihre Antwort. Sie haben Artikel 18 Ziffer 9 des Mehrwertsteuergesetzes genannt. Ich möchte Artikel 18 Ziffer 8 nennen und darauf hinweisen, dass gemäss dieser Ziffer Leistungen von Einrichtungen der Sozialfürsorge, der Sozialhilfe und der sozialen Sicherheit ausdrücklich nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Sie machen jetzt einen Zusammenhang zwischen Lebensberatung und Familienbegleitung. Doch Familienbegleitung ist etwas total anderes, weil sie im Grunde genommen ja die Heimplatzierung verhindert.

Es wäre stossend, wenn diese Leute, die die Familienbegleitung machen, nun neu mehrwertsteuerpflichtig sein sollen - und dies offenbar rückwirkend auf neun Jahre. Deshalb sind verschiedene Institutionen in ihrer Existenz bedroht. Wir müssten davon ausgehen, dass an die Stelle einer Familienbegleitung zunehmend die Platzierung von Kindern in einer Institution treten würde, um die Begleitung sicherzustellen. Das kann ja wohl nicht der Sinn und Zweck sein. Der Sinn und Zweck der Familienbegleitung ist ein anderer: Ausschliessen der Heimplatzierung.

Ich würde daher beliebt machen, dass man hier Artikel 18 Ziffer 8 anwendet und nicht Ziffer 9, und möchte fragen, weshalb Sie nicht auf Ziffer 8 zurückgreifen.

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