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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2005-10-04

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-04

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt bei Artikel 57a Absatz 1 respektive bei Artikel 69 Absatz 1 die Mehrheit. Die Rückkehr zum Vorbescheidverfahren ist für uns einer der Punkte, die das Verfahren tatsächlich beschleunigen können. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass dies ein Element ist, das noch nicht die grosse Einsparung bringen wird. Aber die Fraktion ist überzeugt, dass das, zusammen mit der Einführung der Kostenpflicht im Beschwerdeverfahren und der Einschränkung der Kognition beim EVG, ein wichtiger Beitrag zur Verfahrensstraffung sein wird.

Wir müssen uns einfach an den Zahlen festhalten, Frau Schenker. Wir haben in der Kommission ja gesehen, dass seit 2003 bis heute der Prozentsatz der Einsprachen bei negativen Bescheiden von 60 auf 90 Prozent angestiegen ist. Das heisst doch nichts anderes, als dass heute praktisch jeder negative Rentenentscheid vom Versicherten bestritten wird. Die vor drei Jahren eingeführte Verfahrensänderung hat nicht nur eine Verlängerung der Verfahren gebracht, sondern zusätzlich eine Erschwerung der beruflichen Integration bewirkt, weil die Abläufe zeitlich verzögert werden. Eine solche Steigerung der Anzahl von Beschwerdefällen ist für uns nicht akzeptabel. Mit dem Zurückbuchstabieren zum Vorbescheidverfahren erkennen wir, dass die Verfahrensänderung bei dieser Sozialversicherung in die falsche Richtung zielte, und es ist besser, wir sehen es heute ein als in zehn Jahren, dass wir den notwendigen Schritt zur Korrektur machen müssen. Wohlverstanden, das wird noch nicht der Beitrag zu einer dringend notwendigen Sanierung der Invalidenversicherung sein; wir werden auch um weitere Schritte nicht herumkommen. Es ist aber ein erster Schritt, den wir hier vollziehen.

Ich bitte Sie namens der Fraktion, die Minderheit Leutenegger Oberholzer abzulehnen.