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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2005-10-04

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-04

Wortprotokoll

Es ist den Vertreterinnen und Vertretern des Minderheitsantrages zuzugestehen, dass es unschön ist, nach zweieinhalb Jahren ATSG eine spezielle Lösung für die IV vorzusehen und vom ATSG abzuweichen. Wir haben keine wissenschaftliche Evaluation der Wirkungen des ATSG, wir haben aber sehr wohl praktische Erfahrungen. 2003 betrug die Anzahl der Einsprachen 12 000, im Jahr 2004 waren es bereits 15 000, und 2005 muss mit 19 000 gerechnet werden. Entsprechend wird auch die Zahl der Beschwerden vor Gericht zunehmen.

Die wichtigen Vernehmlassungsteilnehmer, insbesondere die IV-Stellen-Konferenz wie auch mindestens 22 Kantone, unterstützen die jeweiligen Massnahmen zur Verfahrensstraffung bei der IV. Frau Leutenegger Oberholzer hat hier den Kommentar von Herrn Kieser zum ATSG erwähnt. Es war gerade Ueli Kieser, der Vorbehalte gegen den Wechsel vom Vorbescheid- zum Einspracheverfahren im IV-Verfahren vorgebracht hat. In Nummer 4/2001 der Zeitschrift "Plädoyer" hat er geschrieben: "Einspracheverfahren haben dort eine Berechtigung, wo Verfügungen in grosser Zahl zu treffen sind, was für das Beitragserhebungsverfahren in der AHV zutreffen mag, nicht jedoch für das Leistungsverfahren im Sozialversicherungsrecht, wo zwar zahlreiche Verfügungen ergehen, welche jedoch allemal unter ausschliesslicher Berücksichtigung des Einzelfalles auszuarbeiten sind."

Die Probleme des Einspracheverfahrens, welche Herr Kieser damals aufgezeigt hat, sind nach Darstellung der IV-Stellen nun also vollumfänglich eingetreten. Wenn wir nun diesen Zustand erkennen, ist es angezeigt und richtig, dass wir Gegenmassnahmen treffen.

Zum Problem der unmotivierten Beschwerden: Auch diese Beschwerden ergeben einen grossen Aufwand für die Gerichte. Wenn durch diese Vorlage Anwälte motiviert werden können, in aussichtslosen Situationen ihre Klienten von einer Beschwerde abzuhalten, dann ist das auch ein Beitrag zur Entlastung der Gerichte.

Was ist Rückschritt, was ist Fortschritt? Frau Leutenegger Oberholzer erachtet diese Vorlage als Rückschritt. Das ist eine Frage der Gewichtung. Die Kommissionsmehrheit erachtet es als Fortschritt, wenn wir einen Missstand erkennen und sofort Lösungen vorschlagen, um diesen zu beheben. Die vorgeschlagenen Massnahmen lösen die grossen [PAGE 1375] materiellen Probleme der IV nicht. Die Diskussion, die wir jetzt aber nur über diese Verfahrensänderung führen, gibt einen Vorgeschmack auf das, was auf uns zukommen wird, wenn wir die materiellen Punkte der 5. IV-Revision zu diskutieren haben. Mit der vorgeschlagenen Verfahrensstraffung wird aber ein Teil des Verfahrensbereiches der IV angegangen.

Ich möchte jetzt nicht auf die einzelnen Massnahmen eingehen, sondern dann bei der Detailberatung darauf zurückkommen.

Ich wiederhole nochmals, dass die SGK mit 13 zu 10 Stimmen auf die Vorlage eingetreten ist, und ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, dies auch zu tun.

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