Triponez Pierre · Nationalrat · 2005-10-04
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-04
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen Streichung der völlig überflüssigen und sogar problematischen Bestimmung von Artikel 40 Buchstabe c. Diese Bestimmung will den Personen, die einen universitären Medizinalberuf selbstständig ausüben, vorschreiben, dass sie für ihren Beruf nur dann Werbung machen dürfen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens muss die Werbung objektiv sein; zweitens muss sie dem öffentlichen Bedürfnis entsprechen - was immer das heissen mag -; drittens darf sie nicht irreführend und viertens nicht aufdringlich sein.
Diese Grundsätze sind keineswegs falsch, aber bei aller Freude am Legiferieren sollten wir wirklich darauf verzichten, bald in jedem Gesetz irgendwelche unnötigen Regeln aufzustellen. Wie soll es uns je gelingen, unsere Gesetze zu vereinfachen, wenn wir für jeden Beruf Sonderregelungen - z. B. über die Zulässigkeit oder die Nichtzulässigkeit der Werbung - aufstellen wollen? Müssen wir tatsächlich immer wieder neues Futter für die Juristen auftischen? Die Werbefreiheit, das wissen wir doch eigentlich alle, ist ein fester Bestandteil der Gewerbefreiheit bzw. - nach der neuen Terminologie - der Wirtschaftsfreiheit. Es gibt schon längst eine [PAGE 1362] Rechtsprechung und eine Praxis bezüglich der Lauterkeit der Werbung. Wir kennen ja auch Werbebeschränkungen und Werbeverbote, nämlich dort, wo dies zum Schutz der Bevölkerung oder einzelner Bevölkerungsgruppen nötig ist.
Werbung darf nie irreführend und nie unwahr sein, von wem immer sie stammen möge. Aber wir können und dürfen doch nicht für jede einzelne Berufsgattung eine spezielle gesetzliche Regelung für die Gestaltung der Werbung vorschreiben, die letztlich nur zu Auslegungsschwierigkeiten und eben auch zu Unsicherheiten führt. Nach Auffassung der starken Kommissionsminderheit ist Buchstabe c von Artikel 40 nicht nur unnötig, sondern er ist sogar irreführend und sollte daher schlicht und einfach ersatzlos gestrichen werden.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsminderheit die Streichung von Buchstabe c.