Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-06-21
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-21
Wortprotokoll
Wie ich bereits in meinem Votum zum Eintreten angemerkt habe, soll ein schweizerischer Truppeneinsatz im Ausland - mindestens zum Selbstschutz - grundsätzlich bewaffnet erfolgen. Diese Forderung deckt sich mit der Pressemitteilung, die uns das EDA gestern zugestellt hat, wonach künftig selbst schweizerische Zivilpolizisten, die zu friedenserhaltenden Aktionen ins Ausland entsandt werden, bewaffnet werden.
Der Bundesrat lässt aber bei der Entsendung von friedenssichernden Truppen beide Varianten zu: unbewaffnete wie bewaffnete Einsätze. Unbewaffnete Truppeneinsätze sind meines Erachtens - ich habe es schon erwähnt - ein Widerspruch in sich selbst, denn ein Soldat ist bei einem Einsatz - und diene er auch nur der Friedensförderung - per definitionem nur dann ein Soldat, wenn er sich gegen einen Angreifer schützen und verteidigen kann. Sich wie in Kosovo von fremden Truppen schützen zu lassen, ist einer ausgebildeten Truppe nicht zumutbar.
Der Bundesrat will nun aber - wie in Absatz 3 ausgeführt - bloss bei bewaffneten Einsätzen vorgängig die Aussenpolitischen Kommissionen und die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte konsultieren. Deshalb will die Minderheit diesen Absatz streichen und die Konsultations- bzw. Anhörungspflicht gleich in Absatz 1 verankern, wonach sie dann grundsätzlich für alle Einsätze zu befolgen ist. Sollte es dann wirklich - wohl höchstens in Ausnahmefällen - doch noch eine Einsatzmöglichkeit geben, wo man der Truppe keine Waffen mitgeben will, sind auch in diesem Fall die beiden Kommissionen zu konsultieren. Wir können uns dann aus erster Hand von der tatsächlichen Nicht-Notwendigkeit einer Bewaffnung überzeugen lassen oder den Bundesrat dazu bewegen, die Frage einer Bewaffnung zumindest nochmals zu überdenken.
Deshalb möchte die Minderheit die Konsultationspflicht des Bundesrates auf alle möglichen Einsatzfälle erweitern und nicht auf jene beschränken, wo die Bewaffnung bereits im Voraus feststeht.
Unser Antrag liegt im Übrigen auch voll und ganz auf der Linie der neuen Bundesverfassung, wo wir in Artikel 184 festgeschrieben haben, dass der Bundesrat die auswärtigen Angelegenheiten "unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung" besorgt. Ich meine, die Entsendung von Truppen zum Friedensförderungsdienst im Ausland sei ganz klar eine derartige "auswärtige Angelegenheit", unabhängig davon, ob sie bewaffnet erfolgt oder nicht. Entsprechend soll und kann die Bundesversammlung ihre Mitwirkungsrechte wahrnehmen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, schon in Wahrung der uns verfassungsmässig zustehenden Mitwirkungsrechte bei solch brisanten auswärtigen Angelegenheiten wie der Entsendung von Truppen der Grundidee der Minderheit zuzustimmen. Ob Sie das letztlich im Sinne der Minderheit oder im Sinne des Einzelantrages Escher tun, ist meines Erachtens eher sekundär. Mit der Formulierung von Kollege Escher könnte ich letztlich leben, auch wenn sie nicht so weit geht wie jene der Minderheit.