preparatory:AB 58494
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Artikel 15 regelt die Rechtsansprüche der Betroffenen und die entsprechenden Verfahren. Was die Einzelklagen anbelangt, ist die gesetzliche Regelung klar und für uns auch akzeptabel. Eine Minderheit beantragt ein Verbandsklagerecht mit sehr strengen Voraussetzungen wie bei der Verbandsbeschwerde. Klageberechtigt sind demzufolge nur solche Verbände, die zum Zeitpunkt der Klage während mindestens zehn Jahren tätig sind oder einem entsprechenden Dachverband angehören und mindestens 1000 Mitglieder aufweisen. Das heisst, es kann nicht jeder "Chüngelizüchterverein" irgendwelche Verbandsklagen anstrengen.
Worum geht es? Es geht insbesondere um Verbände, die die Interessen der Arbeitnehmenden vertreten - d. h. die Gewerkschaften -, dann um Verbände, die die Interessen der Mieterinnen und Mieter oder der Patientinnen und Patienten oder der Konsumentinnen und Konsumenten wahrnehmen. Es geht somit um den Schutz einer ganzen Bevölkerungsgruppe, und es geht nicht um Einzelinteressen. Das ist noch wichtig, denn hier gibt es ein grosses Missverständnis. Es soll nicht so sein, dass mit einer Verbandsklage irgendein Einzelfall aufgenommen werden und ein Einzelinteresse durchgesetzt werden kann. Das ist selbstverständlich schon jetzt durch eine normale Vertretung einer Verbandsperson möglich und geregelt.
Es geht also um Gesamtinteressen. Wenn man z. B. auf Artikel 28 ZGB hinweist, ist ein Feststellungsbegehren möglich. Ich erinnere daran, dass der Datenschutzbeauftragte einen Fragebogen für Mieterinnen und Mieter als zum Teil gegen den Datenschutz verstossend qualifizierte. Genau solche Klagen sollten für Verbände möglich sein, wenn es darum geht, dass irgendwelche Formulare von Patientinnen und Patienten, von Konsumentinnen und Konsumenten, von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von Mieterinnen und Mietern ausgefüllt werden müssen: Dann soll sich allenfalls ein Verband mit einer Feststellungsklage für das Gesamtinteresse einsetzen können, um zu klären, ob ein solches Formular materielles Datenschutzrecht verletzt.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.