Hubmann Vreni · Nationalrat · 2005-10-06
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Ich spreche hier im Namen der SP-Fraktion. Auch ich möchte zuerst Herrn Hochreutener sagen: Wenn die datensammelnde Organisation den Vorrang hat, wenn also ihre Interessen wichtiger sind, dann müssten wir dieses Gesetz gar nicht revidieren. Der Sinn dieser Revision ist ja eben der Schutz der betroffenen Personen.
In Artikel 7a geht es um die Datensicherheit und darum, dass die betroffenen Personen darüber informiert werden, dass über sie Daten gesammelt werden. Das muss der Inhaber der Datensammlung von sich aus tun. Das ist eben der Sinn dieser Bestimmung. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass dies nur notwendig ist, wenn besonders schützenswerte Daten oder Persönlichkeitsprofile angelegt werden. Die Minderheit Menétrey-Savary aber verlangt einen weitergehenden Schutz. Über jede Beschaffung von Daten müssen die Betroffenen informiert werden.
Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Menétrey-Savary. Nur wenn wir überhaupt wissen, dass über uns Daten gesammelt werden, können wir uns allenfalls dagegen wehren oder falsche Daten korrigieren lassen. Die enge Fassung, die von der Mehrheit angenommen wurde, genügt jedoch nicht.
Ich bitte Sie deshalb, in Absatz 1 dem Antrag der Minderheit Menétrey-Savary zuzustimmen.
Auch in Absatz 4 unterstützt die SP-Fraktion den Antrag der Minderheit Menétrey-Savary, welcher verlangt, dass die Informationspflicht nur entfällt, wenn die betroffene Person bereits informiert ist - dann ist sie auch nicht nötig - oder wenn die Speicherung der Daten durch ein Gesetz vorgesehen ist. In allen anderen Fällen hat der Inhaber der Datensammlung die Pflicht, die Betroffenen zu informieren.
Wir von der SP-Fraktion sind für Transparenz. Deshalb werden wir auch hier für den Antrag der Minderheit Menétrey-Savary stimmen.